Geschrieben von Ralph am 20.02.2013, 16:41 Uhr |
Ja, er darf arbeiten...
Studium hin oder her, er hat eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Es kann nicht sein, daß er sich völlig aus der Vewrantwortung verabschiedet, während sie die Folgen allein trägt. Sie ist in derselben Situation wie er.
Mit BAFöG auskommen, die 20 Stunden ausreizen und fleißig Unterhalt zahlen kann jetzt nur die Devise sein.
- Finanzfrage Studentin - cocorico 20.02.13, 15:28
- Re: Finanzfrage Studentin - Möhrchen 20.02.13, 15:48
- Unterhalt für das Kind? - Ralph 20.02.13, 16:01
- @Ralph - shinead 20.02.13, 16:23
- Ja, er darf arbeiten... - Ralph 20.02.13, 16:41
- Der Lohn wird doch auf Bafög angerechnet... - shinead 20.02.13, 20:19
- Ja, er darf arbeiten... - Ralph 20.02.13, 16:41
- @Ralph - shinead 20.02.13, 16:23
- Re: Finanzfrage Studentin - shinead 20.02.13, 16:09
- Re: Finanzfrage Studentin - cocorico 20.02.13, 16:30
- Re: Finanzfrage Studentin - CKEL0410 20.02.13, 17:11
- Das ist schon klar, daß sie gemeinsam wirtschaften... :-) - Ralph 20.02.13, 20:19
- Re: Finanzfrage Studentin - Abb 20.02.13, 18:17
- Re: Finanzfrage Studentin - jessy-less 21.02.13, 16:02
Sorgerecht
Helft ihr mir mal - Wortfindung - Quatschwörter
Wechselmodell?
In stillem Gedenken an eine wundervolle Frau aus diesem Forum...
Integrationskind und Umgang
KV wünscht: Reduktion Kindsunterhalt - was nu?
Waaaah, ich ertrage mein kind nicht!
Update - KV hat Kinder nicht wieder nach Hause gebracht
Fast schon niedlich... """"Elternebene"""""