Geschrieben von shinead am 20.02.2013, 16:09 Uhr |
Finanzfrage Studentin
Nach der Geburt des Kindes steht beiden elternunabhängiges Bafög zu.
Für die Mutter gilt das natürlich erst, wenn sie das Studium wieder aufnimmt. Für die Elternzeit würde ihr (kein ausreichendes Einkommen, lebt mit KV zusammen der wahrscheinlich nicht leistungsfähig ist) wahrscheinlich Hartz IV zustehen.
Auf jeden Fall sollte sie sich beim Studentenwerk vor Ort und ggf. auch bei ProFamilia bzw. der Caritas beraten lassen. Die wissen genau, welche Quellen angezapft werden müssen.
Grundsätzlich: Stillen ist kostenfrei, es gibt Stoffwindeln (ich würde zur BumGenius Freetime greifen) und gebrauchte Kinderwägen bei ebay.
Das wird schon! Nur nicht entmutigen lassen!
- Finanzfrage Studentin - cocorico 20.02.13, 15:28
- Re: Finanzfrage Studentin - Möhrchen 20.02.13, 15:48
- Unterhalt für das Kind? - Ralph 20.02.13, 16:01
- @Ralph - shinead 20.02.13, 16:23
- Ja, er darf arbeiten... - Ralph 20.02.13, 16:41
- Der Lohn wird doch auf Bafög angerechnet... - shinead 20.02.13, 20:19
- Ja, er darf arbeiten... - Ralph 20.02.13, 16:41
- @Ralph - shinead 20.02.13, 16:23
- Re: Finanzfrage Studentin - shinead 20.02.13, 16:09
- Re: Finanzfrage Studentin - cocorico 20.02.13, 16:30
- Re: Finanzfrage Studentin - CKEL0410 20.02.13, 17:11
- Das ist schon klar, daß sie gemeinsam wirtschaften... :-) - Ralph 20.02.13, 20:19
- Re: Finanzfrage Studentin - Abb 20.02.13, 18:17
- Re: Finanzfrage Studentin - jessy-less 21.02.13, 16:02
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KV wünscht: Reduktion Kindsunterhalt - was nu?
Waaaah, ich ertrage mein kind nicht!
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Fast schon niedlich... """"Elternebene"""""