Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 03.04.2014, 9:29 Uhr

Isa2012

>>Und ich finde dass es nicht erwartet werden kann arbeiten gehen zu sollen wenn Frau sich und Kind davon nicht ernähren kann es aber auch keine Hilfe Hilfe vom Amt gibt.

Sicher das es keine Hilfe vom Amt gibt?
Werbungskosten werden nämlich entgegen der Aussage des Sachbearbeiters sehr wohl bei der Berechnung von Aufstockungen berücksichtigt.

Außerdem gibt es eben nicht nur die Arge, die für Transferleistungen zuständig ist. Wenn mit Wohngeld ein Bezug von ALG2 vermieden wird/werden könnte, wird ja tatsächlich kein H4 mehr gezahlt. Dann muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Ich bezweifle ernsthaft, dass die TE ihrem Sachbearbeiter ausreichend begründen kann, warum sie diesen Job ablehnt. Wer als ALG2 Empfänger einen Job ablehnt, kann mit Sanktionen rechnen. So ist das nun mal.

Den Vorschub der Weiterbildung ist m.E. schon... sagen wir mal... fragwürdig.

 
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