Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 29.03.2014, 17:32 Uhr

Helft mir mal kurz bitte....

Liebe Freunde,

ich hab eine Frage zum Thema Kindesunterhalt.

Folgender Fall:

- Trennung nach 5 Jahren Ehe
- Gem. Sohn ist 3 Jahre alt (gem. SR etc.)
- Vater lebt mit neuer LGin zusammen
- Vater verdient ca. 1.000 € netto im Monat (600 € Haupt- 400 € Nebenjob)
- Mutter verdient ca. 2.000 € netto
- Trennungsunterhalt wurde nicht vereinbart.

Laut Schreiben des Anwalts der Ehefrau möge der Kindsvater doch bitte monatlich 200 € Unterhalt plus 175 € hälftige Kindergartenkosten zahlen.

Fakt ist, er kann den Betrag nicht stemmen. Wird das Einkommen der neuen LGin zum Errechnen des UH angerechnet? Ich bin der Meinung, dass das nicht relevant ist. Richtig? Wäre dies nicht ein so genannter "Minderfall"? Ich riet zunächst auf jeden Fall 133 € (wie UHV) zu zahlen, um Schulden beim JA zu vermeiden.
Was wäre eure Empfehlung?

Thx und LG
Boots

 
9 Antworten:

Re: Helft mir mal kurz bitte....

Antwort von Sternenschnuppe am 29.03.2014, 17:57 Uhr

Da sein Selbstbehalt durch die gemeinsame Haushaltsführung gemindert ist sollte er zum Gericht gehen und einen Titel selbst unterschreiben über die 133€.
Es stimmt, dann macht er keine Schulden.
Und, viel wichtiger, klagt sie dann, dann geht es nur um die Differenz Titel und Forderung, das verringert die Gerichtskosten ungemein.

Langfristig sollte auf jeden Fall geschaut werden wir er sein Gehalt erhöhen kann.
Weitere Kinder sind bei den Finanzen ja eher ausgeschlossen.
Was die Mutter verdient ist unwichtig.

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Re: Helft mir mal kurz bitte....

Antwort von Boots2012 am 29.03.2014, 18:06 Uhr

Danke Sternschnuppe.
Natürlich ist ihr Gehalt nicht relevant. Es ist geplant, dass er duch eine Zusatzqualifikation und Jobwechsel sein Einkommen steigert.
Ein Termin beim Anwalt steht ohnehin auf dem Plan (auch wegen Umgang, Scheidung etc.). Aber gut zu wissen, dass er einen Titel selbst aufsetzten lassen und unterschreiben kann.

Er will unbedingt zahlen und für sein Kind aufkommen und es tut ihm weh, dass er es aktuell nicht kann.

Vielen Dank nochmals
Boots

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Re: Helft mir mal kurz bitte....

Antwort von Sternenschnuppe am 29.03.2014, 18:17 Uhr

Mein Mann ist damals alleine zum Amtsgericht und hat den Titel dort erstellen lassen. Ausweis reicht.
KM bekam dann eine Abschrift davon.
Hat dennoch geklagt, aber die Kosten waren gering, da es dann nur noch um den Unterschied ging.

Zusatquali hört sich gut an.
Als Zweitfamilien hat man es finanziell gesehen nicht so leicht.

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Re: Helft mir mal kurz bitte....

Antwort von Boots2012 am 29.03.2014, 18:26 Uhr

Ok, das hilft echt weiter im Moment! Ich habe deine Geschichte ja auch mit verfolgt und ziehe immernoch den Hut vor deinem Mann, er muss ein toller Mann sein.

Wie gesagt, der KV in diesem Fall möchte so gerne voll für seinen Sohn aufkommen. Seine Gesamtsituation ist nicht sehr einfach aber er bemüht sich und möchte z.B. auch keinesfalls einmal vom Amt "abhängig" sein sondern immer arbeiten und ehrliches Geld verdienen.
Seiner Zweitfamilie geht es soweit finanziell gut, es sind zwar Kinder vorhanden aber das Einkommen reicht aktuell aus.

LG
Boots

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Re: Helft mir mal kurz bitte....

Antwort von Dani01 am 29.03.2014, 20:31 Uhr

Hi,
die Mutter hat de Schuss nicht gehört, er verdient EUR 1000 !!
nicht 100.000 !! wie soll er da monatlich 200 € Unterhalt plus 175 € hälftige Kindergartenkosten zahlen ?

Wovon ?? Zweitfamilie hin oder her !

Ich würde garnichts machen, denn soweit ich das sehe ist er ein Mangelfall, wo nichts ist, kann auch nichts zu holen sein !

Soll sie ihn doch verklagen, dann hat sie zu Ihren 2000 noch ? garnichts !!

Solche KM finde ich total daneben !!

LG
D.

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Re: Helft mir mal kurz bitte....

Antwort von Boots2012 am 29.03.2014, 21:09 Uhr

Naja, dem Kind steht ja Unterhalt zu und den möchte er auch leisten, soweit er das kann.

Die gesamte Situation ist sehr verfahren und schwierig zurzeit. Sie verweigert aus Eifersucht (bekennend) den Umgang, er darf das Kind nicht mit raus geschweige denn mit nach Hause nehmen. Sie fangen beide ständig vor dem Kleinen an zu streiten wobei sie anfängt zu weinen etc...weswegen er schon oft zwei Wochen am Stück das Kind nicht gesehen hat, weil er das vor dem Kleinen nicht möchte und es selbst auch nicht erträgt.
Sie schafft es noch, dass sich Vater und Sohn entfremden und das obwohl der Vater damals 18 Monate mit dem Baby Zuhause war weil sie natürlich das bessere Einkommen hatte.Mich bestürzt das alles so.....ich bin ja jetzt selbst seit über 5 Jahren AE und würde mich freuen wenn meine Tochter ein schönes zweites Zuhause bei Ihrem Vater hätte und er sich regelmäßig kümmern wollen würde, vom Unterhalt mal ganz abgesehen, davon bin ich pers. nicht abhängig und auch nicht vorrangig interessiert. Aber was emotional bei dem Kind abgehen muss wäre absolut vermeidbar wenn beide Seiten besser miteinander arbeiten würden. :(
So sehr ich verständnis für Ihre verletzten Gefühle habe, finde ich es absolut unmöglich dem Kind den Vater vorzuenthalten.

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Re: Helft mir mal kurz bitte....

Antwort von Butterfly06 am 30.03.2014, 16:00 Uhr

Schön das er sich kümmern will und finanziell beteiligen, nur bei so einem Verdienst bleibt ihm ein Selbstbehalt von 1000,- Netto. Somit ist er nicht Zahlungspflichtig. Er muss also nicht, und du kannst dies als UVG dir holen, sollte er mal zahlen können, dann ist es natürlich zurückzuzahlen, es sei denn er verdient nie mehr als sein Selbstbehalt es anzeigt.
Sollte er es dennoch von sich aus zahlen wollen, Hochachtung, dann sprich mit ihm ab was er monatlich aufbringen kann. Das Gehalt seiner LG fließt da nicht mit rein.
Trennungsunterhalt würde ich dennoch vereinbaren, denn auch wenn er es jetzt nicht zahlen kann, kannst du es später rückwirkend erhalten, wenn er besser verdienen würde. Du mußt nu jährlich daran denken und es ansetzen, aber besprich es mit ihm. Zustehen tut es dir auf jeden Fall.
Hab das beim Großen selbst durch. LG

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Sie ist die neue LG

Antwort von Sternenschnuppe am 30.03.2014, 17:39 Uhr

Und 1000€ stehen nur Leuten zu die alleine einen Haushalt führen.
Ich meine es sind 880€ bei gemeinsamer Haushaltsführung.

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Re: Sie ist die neue LG

Antwort von Boots2012 am 30.03.2014, 21:13 Uhr

Hab mal gegoogelt wegen geteilter Haushaltsführung. Es gibt es keine festen Regeln. Es darf nur nie weniger selbst bleiben als der aktuelle Harz 4 Satz.
Es wird aber geschaut wie viel er tatsächlich durch den Zusammenzug spart etc...also dürfest du mit deiner Zahl durchaus hinkommen.

Ich dachte immer Trennungsunterhalt ist für den weniger verdienenden Partner gedacht, also wenn überhaupt müsste doch sie an IHN zahlen, oder (was er natürlich niemals verlangen würde)?!

Er wird ab sofort erst mal die EUR 133 zahlen und zeitnah einen Termin beim Anwalt warnehmen, den braucht er ja ohnehin.

Vielen Dank nochmals und LG

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