Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 29.03.2014, 17:32 Uhr

Helft mir mal kurz bitte....

Liebe Freunde,

ich hab eine Frage zum Thema Kindesunterhalt.

Folgender Fall:

- Trennung nach 5 Jahren Ehe
- Gem. Sohn ist 3 Jahre alt (gem. SR etc.)
- Vater lebt mit neuer LGin zusammen
- Vater verdient ca. 1.000 € netto im Monat (600 € Haupt- 400 € Nebenjob)
- Mutter verdient ca. 2.000 € netto
- Trennungsunterhalt wurde nicht vereinbart.

Laut Schreiben des Anwalts der Ehefrau möge der Kindsvater doch bitte monatlich 200 € Unterhalt plus 175 € hälftige Kindergartenkosten zahlen.

Fakt ist, er kann den Betrag nicht stemmen. Wird das Einkommen der neuen LGin zum Errechnen des UH angerechnet? Ich bin der Meinung, dass das nicht relevant ist. Richtig? Wäre dies nicht ein so genannter "Minderfall"? Ich riet zunächst auf jeden Fall 133 € (wie UHV) zu zahlen, um Schulden beim JA zu vermeiden.
Was wäre eure Empfehlung?

Thx und LG
Boots

 
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