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Geschrieben von candy05 am 30.03.2014, 3:41 Uhr

Lohnpfändung

Hallo, vielleicht kann mir ja hier jemand helfen, ich habe heute einen brief bekommen, dass mein konto aufgrund einer lohnpfändung der krankenkasse (97) euro gesperrt wird, ich bin alleine mit drei kindern und hab so jetzt praktisch, da ja montag das gehalt käme kein geld für essen etc, wenn ich die bank gleich anweise den betrag zu überweisen würde das konto dann wieder entsperrt?

 
7 Antworten:

Re: Lohnpfändung

Antwort von CKEL0410 am 30.03.2014, 7:18 Uhr

Hallo wieso wird das denn gepfändet? Wusstest du daruber bescheid? Das passiert doch eigwntlich nicht von heute auf morgen oder nicht? Sind das kk Beiträge? Die zahlt doch eigentlich direkt der ag oder bist du selbstständig und hast die Beiträge länger nicht gezahlt? Wieso wird das Konto gesperrt das versteh ich nicht...dann käme ja keiner mehr an sein Konto dem etwas gepfändet wird.

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hab das online gefunden

Antwort von CKEL0410 am 30.03.2014, 7:23 Uhr

Die Dame von der Bank hat wohl erstmal recht...

Eine Kontopfändung setzt voraus, dass eine Forderung gerichtlich festgestellt wurde (z.B.Vollstreckungsbescheid oder Urteil).

Achtung Ausnahme: Bei öffentlichen Gläubigern (z.B.Finanzamt, Bezirksamt, Arbeitsamt, gesetzliche Krankenkassen) genügt das Schreiben, das Sie zur Zahlung eines bestimmten Betrages auffordert!

Wenn Sie nun eine solche Forderung nicht bezahlen können, dann kann der Gläubiger eine Kontopfändung beantragen.

Die Folge: Ihr Konto ist gesperrt

Dies bedeutet: Die Bank zahlt Ihnen Ihr eingehendes Einkommen nicht aus. Laufende Daueraufträge für Miete und Strom werden nicht ausgeführt. Es kann so zu Mietrückständen, Wohnungskündigung und letztlich Obdachlosigkeit kommen! Auch das Konto wird häufig gekündigt, sobald Pfändungen eingehen.

Solange Sie diese gegen diese Schritte nichts unternommen haben, ist Ihr Konto gesperrt und die Bank darf an Sie nicht mehr auszahlen,sondern muss alles Geld an die Gläubiger abführen. Wenn das Geld einmal an die Gläubiger abgeführt ist, haben Sie keine Möglichkeit mehr, dieses Geld zurückzubekommen!

Deshalb:Handeln Sie sofort!

Sie haben ein Girokonto bei der Bank/Sparkasse und Schulden. Ihre Bank erhält nun einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss (kurz „Pfüb “) eines Ihrer Gläubiger. Sie wird dadurch verpflichtet, Guthaben auf Ihrem Konto bis zur Forderungshöhe an den Gläubiger zu überweisen. Meistens informiert Sie Ihre Bank darüber sofort. Das ist sehr wichtig,da mit dem Eingang des „Pfüb “bei der Bank eine 14-tägige Schutzfrist beginnt. Innerhalb dieser Frist darf die Bank an den Gläubiger nicht auszahlen. An Sie als Kontoinhaber erfolgt nur dann eine Auszahlung, wenn Sie den unten näher beschriebenen Pfändungsschutz beantragen. Wenn Sozialleistungen auf dem Konto eingehen, gelten Besonderheiten.

Achtung: Handeln Sie sofort! Es gibt bei Kontopfändungen keinen automatischen Schutz Ihres unpfändbaren Einkommens! Sie haben nur während der gesetzlich vorgegebenen Frist rechtliche Möglichkeiten , eine zumindest teilweise Auszahlung des Kontoguthabens zu erreichen. Wenn Sie diese Frist versäumen,wird das Guthaben unwiderruflich an die Gläubiger abgeführt und Sie können nur noch für zukünftige Geldeingänge Pfändungsschutz beantragen.

Um zumindest die lebensnotwendigen Ausgaben bis zum nächsten Geldeingang bestreiten zu können, hilft dann nur noch der Gang zum JobCenter/Sozialamt.

Achtung: Der „Pfüb “„wartet “ auf Ihrem Konto, d.h.für jeden weiteren Geldeingang müssen Sie den entsprechenden Pfändungsschutz in Anspruch nehmen, wie beschrieben. Wichtiger Hinweis: Pfändungsschutz gibt es nur für Ihr Girokonto ! Für das Konto eines Bekannten, das Sie mit nutzen,gibt es keinen Pfändungsschutz.Geld,das auf einem Sparbuch oder dem Konto eines Bekannten gepfändet wird, geht immer unwiderruflich an die Gläubiger.

Ausnahme: Sie nutzen ein Sparbuch wie ein Girokonto mit regelmäßigen Zahlungseingängen dann sollten Sie versuchen,in derselben Weise, wie hier für das Girokonto beschrieben, Pfändungsschutz zu erhalten (Vgl.Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdnr.2 zu §850 k).

Tipp für Ehepaare: Falls auch nur bei einem der Ehepartner Zahlungsprobleme drohen, sollten getrennte Konten geführt werden. Bei einem gemeinsamen Konto kann es nämlich zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, sobald gegen einen derEheleute eine Kontopfändung vorliegt.

2) Was ist Pfändungsschutz?

Um an Ihr Geld zu kommen,müssen Sie einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen.(Hinweis:Bei Sozialleistungen z.B.AlG II ist dies anders,vergleichen Sie hierzu aufS.5 unter 3 b).Zuständig ist die Stelle, die den „Pfüb “ ausgestellt hat.Wenden Sie sichz.B.an das Amtsgericht (Rechtsantragsstelle), Finanzamt (Pfändungsstelle), Haupt-zollamt oder die Krankenkasse.

Achtung: Für jeden „Pfüb “muss ein eigener Antrag auf Pfändungsschutz gestelltwerden.

Achtung:Pfändungsschutz wird nur auf Ihren Antrag gewährt und kann nur für wie-derkehrende, von dritter Seite auf Ihr Konto überwiesene Einkünfte/Gehalt gewährt wer-den. Dagegen kann für einmalig eingehende Geldzuwendungen, z.B.Geldgeschenke,Steuererstattungsansprüche oder auch Einzahlungen, die Sie selbst aus Ihrem – wennauch unpfändbaren – Einkommen vornehmen, kein Pfändungsschutz eingreifen. Wenn Sie also bspw.Ihre Sozialhilfe/AlG II auf Ihr Konto einzahlen, um Ihre Miete zu überweisen, geht das Geld stattdessen an die Gläubiger,die das Konto gepfändethaben!

Beachten Sie: Wenn Sie erst nach Ablauf der 14-tägigen Schonfrist tätig werden, istdas bisherige Guthaben bereits an den Gläubiger ausgezahlt worden!

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Re: Lohnpfändung

Antwort von Ruhrgirl am 30.03.2014, 9:45 Uhr

Hallo,

setz Dich direkt Montag mit der KK in Verbindung, kläre das Du den Betrag natürlich sofort anweist! Das dies aber nur geht, wenn sie die Pfändung ruhend stellen!!! Das geht schnell und unkompliziert via Fax! Dann kommst Du an Dein Geld und kannst Deine Fixkosten bezahlen und eben diese 97 Euro an die KK!
Danach würde ich das Konto in ein Pfändungsschhutzkonto umwandeln, dabei bitte auch nachweisen, das Du eben Kindergeld und ggf. Unterhalt für Deine Kinder bekommst, das erhöht den Pfändungsschutzbetrag!
Du wirst auf jeden Fall damit Leben müssen, das man Dir einen Dispo kündigt und Du auch so schnell keinen neuen bekommst bei der Bank! Einfach kündigen kann man Dir natürlich auch bei der Bank, aber das hängt davon ab, bei welcher Bank Du bist!
Die Sparkassen sind verpflichtet Dir wenigstens ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen, damit Du eben Geschäftsfähig bleibst, alles weitere hängt vom Gutdünken der Bank ab!
Aber es wie gesagt ganz wichtig mit der KK zu sprechen, das sie die Pfändung ruhend stellen, das können sie ohne Probleme machen, ihr Anspruch bleibt trotzdem bestehen, aber sie können Dir so eine "letzte Chance" zur Zahlung geben!

Ich hoffe es lässt sich alles klären! Ich hatte das vor Jahren mal, da war ein Telefonvertrag den der KV auf meinen Namen abgeschlossen hatte und natürlich nicht bezahlt! Und als ich Geburtstagsgeschenke für meine Tochter kaufen wollte, da war das Konto "platt"! War aber nach einem Telefonat geklärt und ich habe das artig abbezahlt!
Ich wünsche Dir viel Glück!

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Re: Lohnpfändung

Antwort von Port am 30.03.2014, 10:35 Uhr

Was hat eine Lohnpfändung mit Kontosperre zu tun?

Du meinst Kontenpfändung, oder?

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Re: Lohnpfändung

Antwort von Chrissie3 am 30.03.2014, 11:22 Uhr

Dein Beitrag klingt so, als hätten sie die Pfändung vor. Wie genau ist denn der Brief formuliert? Wie wurde er zugestellt?

Wenn es nur ein Androhung war, einfach morgen überweisen und Bescheid geben.

Auf jeden Fall hilft so oder so reden. Also telefonieren und erklären.

Viel Erfolg!
Chrissie

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Re: Lohnpfändung

Antwort von mf4 am 30.03.2014, 17:18 Uhr

So bald du den Betrag bezahlt hast (bei hohen Beträgen in Raten) wird die Pfändung aufgehoben.
Kläre das gleich morgen und dann hast du in 2 Tagen dein Konto wieder offen.

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Re: Lohnpfändung

Antwort von Marie2014 am 01.04.2014, 16:37 Uhr

Verstehe ich richtig, dass Du sowohl eine Lohnpfändung als auch eine Kontopfändung derzeit am Laufen hast? Im Fall einer Kontopfändung kannst Du meines Wissens nicht so einfach die Überweisung tätigen.

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