Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Curly-Cat am 30.08.2011, 13:22 Uhr

In diesem Zusammenhang...

...empfehle ich jedem hier, mal den Rentenbescheid zu prüfen. Auch da werden gerne mal Kinderziehungszeiten, oder auch evtl. Ausbildungen nicht aufgeführt. Wenn das der Fall ist, einfach mit einem entsprechenden Nachweis zur nächsten Rentenstelle gehen und nachtragen lassen. Je älter man wird, desto länger liegen diese Zeiten zurück und lassen sich daher weinger gut nachweisen.


@an+ja
Wie schön! :)

 
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