Alleinerziehend, na und?

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jemand hier der 2002 alleinerziehen war und kein

Thema: jemand hier der 2002 alleinerziehen war und kein

sozi (jetziges h4)bekomme hat hab da mal ne frage lg

Mitglied inaktiv - 30.08.2011, 12:12



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o.t.

von jamelek am 30.08.2011, 12:15



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hallo sag mal war es damals nicht so das man so lange man erziehungsgeld bekam krankenkassen beitrags frei? leider kan mir dakeiner eine auskunft drüber geben

Mitglied inaktiv - 30.08.2011, 12:17



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Achso, also ich hab damals schon gearbeitet und war von daher normal in der gesetzlichen Krankenversicherung und Beiträge wurden vom AG abgeführt. Erziehungsgeld bekam ich 2000 bis 2001, 600 DM, waren das damals, oder? Aber in der Zeit bekam ich ja Sozialhilfe und war darüber auch gemeinsam mit Sohn krankenversichert. Jamelek

von jamelek am 30.08.2011, 12:23



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ok danke aber das hilft mir immoment nicht weiter schade lg

Mitglied inaktiv - 30.08.2011, 12:24



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Das war damals so und ist doch heute immer noch so. Wenn man nur Elterngeld bezieht, ist man beitragsfrei pflichtversichert, sobald man sozialversicherungspflichtige Einnahmen (Teilzeit während der Elternzeit) hat, nicht mehr.

von Curly-Cat am 30.08.2011, 12:27



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hall mit heute kenne ich ich nicht aus mein kind ist von 01 also darf eine kk von der zeit keine beiträge anfordern nach 8!! jahren??

Mitglied inaktiv - 30.08.2011, 12:29



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Wow, sowas habe ich noch nicht gehört. Mit welcher Begründung fordert die Kasse die Beiträge aus der Zeit? Du warst vor, während und nach der Elternzeit in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit? Und Du hast während der Elternzeit nicht gearbeitet? Hast Du vielleicht irgendwas anderes gemacht?

von Curly-Cat am 30.08.2011, 12:36



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Ja, ich.

von Sabri am 30.08.2011, 12:45



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die haben jetzt grad angerufen und sich 1000 mal entschuldigt lg

Mitglied inaktiv - 30.08.2011, 12:54



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auch nicht schlecht ^^

von 32+4 am 30.08.2011, 13:09



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...empfehle ich jedem hier, mal den Rentenbescheid zu prüfen. Auch da werden gerne mal Kinderziehungszeiten, oder auch evtl. Ausbildungen nicht aufgeführt. Wenn das der Fall ist, einfach mit einem entsprechenden Nachweis zur nächsten Rentenstelle gehen und nachtragen lassen. Je älter man wird, desto länger liegen diese Zeiten zurück und lassen sich daher weinger gut nachweisen. @an+ja Wie schön! :)

von Curly-Cat am 30.08.2011, 13:22



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War dann Dein Kind die ganzen Jahre nicht versichert? Kann doch gar nicht sein...

von Curly-Cat am 30.08.2011, 13:24



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Ohne "Kurze im System" keine Karte für sie, ohne Karte keine behandlung... oder habe ich was falsch verstanden? *grübel* Viele Grüße Ralph

von Ralph am 30.08.2011, 13:51



Antwort auf Beitrag von Curly-Cat

sowas ginge aber auch ich war so ein fall meine mutter schmiß mich mit der begründung "verstorben" aus ihrer KV und ich war dann jahrelang ohne versicherungsschutz. aufgefallen ist das erst jahre später bürokratie.da fiel sowas erst ganz spät auf und das, obwohl ich die ganze zeit eine versicherungskarte hatte. vielleicht ist das kind oben ja bei einer anderen KV versichert?!

von 32+4 am 30.08.2011, 13:52



Antwort auf Beitrag von Ralph

Und das einzig logische was mir dazu einfällt, ist, dass das Kind beim Vater familienversichert war!

von Curly-Cat am 30.08.2011, 13:53



Antwort auf Beitrag von 32+4

*meine mutter schmiß mich mit der begründung "verstorben" aus ihrer KV * Wie schrecklich... :( Unsere Beiträge haben sich überschnitten, die Idee mit der anderen KK kam mir jetzt auch noch.

von Curly-Cat am 30.08.2011, 13:56



Antwort auf Beitrag von Ralph

hallo mh vielleicht hab ich mich etwas komisch ausgedrückt also der zeitraum ist von 01,12,2002 bis 13,03,2003 wo sie nicht im system war (da sind dan die 8 jahre) kind geb 10,01 war von anfang an dort versichert über mich warum sie dan in dem zeitraum verloren ging weiß keiner aber egal ich muß es nicht zahlen und das ist die hauptsache lg

Mitglied inaktiv - 30.08.2011, 14:39



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wenn man in elternzeit ist und elterngeld bezieht, aber keine sozialversicherungspflichtige (nur einen minijob z.B.) beschäftigung vorher hatte, dann muß man die ganze zeit über krankenkassenbeiträge und PV als freiwilliges mitglied bezahlen. ich mußte auch die ganzen jahre zahlen, obwohl ich erziehungsgeld bekam

von 32+4 am 30.08.2011, 13:06