Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Curly-Cat am 30.08.2011, 12:36 Uhr

Ich

Wow, sowas habe ich noch nicht gehört. Mit welcher Begründung fordert die Kasse die Beiträge aus der Zeit?

Du warst vor, während und nach der Elternzeit in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit? Und Du hast während der Elternzeit nicht gearbeitet? Hast Du vielleicht irgendwas anderes gemacht?

 
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