Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 25.01.2008, 20:48 Uhr

In Widerspruch gehen...

Hi Jessy,

was sind denn das für neue Moden? Eltern haben mit dem AE-Zuschlag rein gar nichts zu tun. Auch wenn sie evtl. Dein Kind mitbetreut, ist das nicht gleichbedeutend mit der Betreuung des anderen Elternteiles.

Deshalb schriftlich Widerspruch einlegen, nur so kannst Du sicherstellen, daß, wenn die Dienststelle auf diesem schmalen Brett bleibt, sie die Angelegenheit zur Widerspruchsstelle abgeben muß. Die prüft dann nochmal, und ggf. erhältst Du dann einen Widerspruchsbescheid.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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