Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von NiennaC am 06.12.2008, 14:58 Uhr

Immer wenn man denkt... *mal einschleich*

Hallo,

ich hab hier grad den "umgekehrten" Fall. Ich bin schwanger geworden, während ich noch nicht geschieden war (aber schon getrennt). Wir haben das so geregelt:

Mein Freund hat die Vaterschaft schon vor der Geburt beim JA anerkannt und mein (mittlerweile) Ex-Mann (zu diesem Zeitpunkt der sogenannte "Scheinvater") musste dieser Vaterschaftsanerkennung vorm JA auch zustimmen.

Das ganze geht also auch schon VOR der Geburt. Wird das erst nach der Geburt geregelt, gilt das Kind als ehelich und dein Freund muss eine Ehelichkeitsbestreitungsklage (oder so ähnlich) einreichen.

LG
Jane

 
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