Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 24.08.2011, 19:50 Uhr

Immer mit der Ruhe

du musst nur im Internet bei google unter alleiniges und gemeinsames Sorgerecht suchen. Du HAST das alleinige Sorgerecht, das nimmt Dir jetzt auch so schnell keiner. Wenn er eh nie da ist, oft im Ausland, Du dort Deinen Wohnsitz mit Job und vielleicht sogar familiären background hast, wieso sollte ER dann das Sorgerecht beantragen oder das gemeinsame einklagen. Ich sehe da aktuell keinen Grund.
Ja, wir hatten hier den Fall im Forum, dass einer Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgesprochen wurde, aber die Beiden hatten auch von Anfang an das gemeinsame SR und es lief viel hintenrum ab, was nicht sehr schön war. Das ist ja bei Dir alles nicht der Fall. Lass ihn halt an allem teilhaben, wenn er möchte und Du möchtest, aber gerade wenn er oft im Ausland und nicht schnell zu erreichen ist, dann ist das alleinige SR für Euch im MOment erstmal besser. ÄNDERN kann man das immer noch.

LG Sue

 
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