Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 24.08.2011, 21:31 Uhr

Doch, ich schon, ein Mal

Das war die erste OP nach der Scheidung.

ABER:
1. Es war eine geplante OP und ich hatte zwei Wochen Zeit, die Unterschrift zu besorgen. Notfalls hätte man die OP auch nochmal verschieben können. Es ging um einen Leistenbruch, der früher oder später geschlossen werden mußte. Ich hatte die OP so gelegt, daß es für mich günstig war wegen Urlaub und so.
2. Ich habe mich auch etwas dämlich angestellt. Wie gesagt: Es war die erste OP, relativ kurz nach der Scheidung, und ich war noch sehr unsicher. Heute - 6 Jahre und drei unterschriftslose Kinder-OPs später - denke ich, daß ich weniger Probleme gehabt hätte, wenn ich offener und gleichzeitig bestimmter aufgetreten wäre. Aber irgendwie war mir das peinlich, daß der KV so schwer greifbar war. (Das war die Zeit, wo ich keine Adresse von ihm hatte außer eine Mail-Addy.)
3. Im allerschlimmsten Notfall hätte ein Familienrichter die Unterschrift innerhalb von wenigen Stunden ersetzt. Als ich mich zwei Tage vor der OP - immer noch unterschriftlos - an das Jugendamt wandte, haben die den Richter sofort informiert und er stand quasi mit dem Füller in der Hand bereit, die Zustimmung des KV zu ersetzen. Aber in der Nacht vor der OP kam dann doch die Mail mit der Zustimmung. Wobei: Rechtsgültig war auch diese Zustimmung streng genommen nicht, denn Mails sind nicht fälschungssicher. Insofern war auch die einzige Zustimmung, die ich jemals zu einer Kinder-OP vom KV hatte, keineswegs sicher vor Anfechtung.

 
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