Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Erzangie am 24.08.2011, 19:30 Uhr

Immer mit der Ruhe

Beantragen kann man alles, aber zum einen, warum sollte er das tun und zum anderen würde er das alleinige Sorgerecht nicht so ohne weiteres bekommen. Hat ER die Absicht, zu stillen, in Elternzeit zu gehen oder sonst irgendwie hauptsächlich für die Betreuung seiner Kinder aufzukommen? Wenn nicht, dann cool down... Das Sorgerecht hat im Übrigen nichts mit dem Aufenthaltbestimmungsrecht zu tun. Also auch bei gemeinsamer Sorge kannst du das alleine Aufenthaltbestimmungsrecht haben. Bei euch spricht doch eigentlich nichts gegen GSR, oder?

Aber eins ist sicher: Die Angst, an die Kinder könnte irgendetwas dran kommen, die wird dich nie mehr verlassen Nicht wegen irgendwelcher AE-Geschichten, sondern weil du MAMA wirst. Ganz normal. Du darfst dich davon nur nicht beherrschen lassen und vor allem: lass dir von deinem Umfeld nicht dein gutes Verhältnis zerreden. Andere wissen es gerade beim Kinderkriegen oft besser als die Personen selbst aber verlass dich vor allem auf DICH und IHN.

Alles Gute und eine schöne schwangerschaft noch!

 
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