Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 12.03.2009, 13:39 Uhr

Ihr solltet genauer lesen :-)

Ihr solltet genauer lesen :-)

Das mit der Witwenrente steht als Feststellung (und Verglkeich) da, nicht als Frage.

Fakt ist:
Der Zugewinnausgleich dürfte niedrig ausfallen, da in der kurzen Zeit kaum viele untersch. Vermögen angehäuft werden konnte.
Trennungsunterhalt wird sicher fällig, aber der nacheheliche Unterhalt wohl eher weniger = zeitlich sehr begrenzt, da kurze Ehedauer.

Viele Grüße

Désirée

 
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