Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von LeRoHe am 12.03.2009, 12:37 Uhr

Muss der Verstorbene nicht auch mindestens fünf Jahre gearbeitet haben...

damit eine Rente ausbezahlt wird???

Das war zumindest bei der Halbwaisenrente so, dann schätze ich doch mal dass das auch für Witwenrente gilt.

Willst du deine/n Frau/Mann um die Ecke bringen??? So liest sich das, wenn jemand erst nach der Scheidung fragt und einen Absatz später über die Witwenrente Bescheid wissen will!

 
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