Alleinerziehend, na und?

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HOCHZEIT--->SCHEIDUNG--->und das liebe GELD

Thema: HOCHZEIT--->SCHEIDUNG--->und das liebe GELD

Wie ist, denn das? Wenn man seit August 2008 verheiratet ist, sich aber wieder scheiden lassen will. Muss man die Ehefrau voll auszahlen oder Unterhalt zahlen oder oder oder? Bei einem Todesfall steht der Ehefrau in dieser Kurzen Zeit der Ehe kein Witwengeld o.ä. zu. Wie ist das bei einer Trennung? LG

Mitglied inaktiv - 11.03.2009, 22:32



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In der Konstellation würde ich mich höchstens fragen in wie weit ich einem Typen über den Weg trauen würde, der vor 7 Monaten einer Frau "für immer" und "in guten wie in schlechten Zeiten" TREUE (und mehr)geschworen hat und jetzt finanziell möglichst unbeschoren raus will. Scheint ein echtes Goldstück zu sein.. Glückwunsch!!

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 03:32



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Solltest DU allerdings eine Ehefrau sein, die nach 7 Monaten Ehe abzocken will - vergiss es. Da geht nichts. Es sei denn du hättest ein Kind mit ihm.

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 03:38



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ach gott...ich hoffe du meinst dich NICHT selber

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 06:36



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ich hab es schon gelesen

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 06:41



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ich hatte eine relativ kurze ehe, mein mann zog 1,5 jahre nach der hochzeit aus. ich bekam ein jahr trennungsunterhalt, nach der scheidung nichts, hätte ICH aber auch nicht gewollt. für die witwenrente muß man ein jahr verheiratet gewesen sein, weiß das von meiner schwiegermutter, die waren beide ü65, als sie es nochmal gewagt haben.

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 08:35



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Hallo, wow, nach einem halben Jahr an Scheidung, Tod und Auszahlung denken ist ja schon heftig. Also abzocken ist sicher nichts, übrigens auch mit Kind nicht. (Ich hätte meinen Ex nicht abzocken können, selbst wenn ich gewollt hätte, die Gesetze sind ja wesentlich humaner geworden für den, der nicht das Kind hat nach einer Trennung, meist ist es ja der Mann.). Unterhalt steht dir sicherlich nicht zu, nicht nach so kurzer Zeit und ohne Kind. Und auch bei der Auszahlung würde ich mich bei einem Anwalt schlau machen ... das kann hier pauschal ja niemand sagen. Wenn doch Kinder im Spiel sind, immer beim Jugendamt nachfragen. LG Sylvia

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 08:44



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... daß da kein Unterhalt fällig ist (ausgenommen, es wären gemeinsame Kinder da). Bei solch kurzer Ehedauer kann man doch nur eines sagen: Das Ganze ist ein Mißverständnis gewesen. Demnach also Tschüß, und jeder geht seine eigenen Wege wie vor der Ehe. Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 09:09



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damit eine Rente ausbezahlt wird??? Das war zumindest bei der Halbwaisenrente so, dann schätze ich doch mal dass das auch für Witwenrente gilt. Willst du deine/n Frau/Mann um die Ecke bringen??? So liest sich das, wenn jemand erst nach der Scheidung fragt und einen Absatz später über die Witwenrente Bescheid wissen will!

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 12:37



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hab auch als erstes daran gedacht ob du ihn um die ekce bringen willst liest sich so. ich meine wenn keine kinder da sind steht dir nach dem neuen gesetzt kein uh zu!!!

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 13:17



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Ihr solltet genauer lesen :-) Das mit der Witwenrente steht als Feststellung (und Verglkeich) da, nicht als Frage. Fakt ist: Der Zugewinnausgleich dürfte niedrig ausfallen, da in der kurzen Zeit kaum viele untersch. Vermögen angehäuft werden konnte. Trennungsunterhalt wird sicher fällig, aber der nacheheliche Unterhalt wohl eher weniger = zeitlich sehr begrenzt, da kurze Ehedauer. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 13:39



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Hallo, als Erstes, VIELEN Dank für die Zahlreichen Antworten, auch wenn einige persönlich waren und manch einer in meine Frage etwas zu viel interprediert hat. Also: Ich bin nicht verheiratet... Ich habe nur im Namen eines guten Freundes gefragt, dem es sehr schlecht in seiner Ehe geht. Und den wir im Freundeskreis helfen möchten, die Sache(Trennung) seelisch und moralisch gut zu überstehen. Er hat sein Leben hart und viel und lange gearbeitet und richtig Kohle angespart, nun hat er natürlich große Angst, das dies an seine Ehefrau geteilt wird. Kinder gibt es keine in dieser Ehe Ach ja...ich habe natürlich nicht vor irgendjemanden umzubringen und er auch nicht...ich habe das nur mal als Vergleich bringen wollen, war aber glaub ich vom Ausdruck falsch zu verstehen. LG laetitiae

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 20:19