Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sylea am 25.05.2010, 20:11 Uhr

Ihr Kennt euch ja auch etwas mit Rechtsdingen aus vielleicht

kann es sein dass zwei dinge durcheinander geraten sind?

einmal die sache beim notar, die haben du und dein mann zu unterschreiben, seine neue eigentlich nicht.

bei der bank sieht es anders aus, wenn du aus dem vertrag raus willst, und sie dafür rein, dann ist dort natürlich ihre unterschrift gefragt!

wenn sich zwei eheleute schon getrennt haben, und dann erst einen "vertrag" machen bzgl des unterhalts, ist es eigentlich nicht ganz rechtwidrig!

wenn du zb später mal H4 beantragen musst, dann wird so ein "nach der ehe geschlossener vertrag" nicht anerkannt!

gehe zur rechtberatung, die gibt es eigentlich in jeder stadt beim amtsgericht und erkundige dich genau!

lg

 
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