Alleinerziehend, na und?

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Ihr Kennt euch ja auch etwas mit Rechtsdingen aus vielleicht

Thema: Ihr Kennt euch ja auch etwas mit Rechtsdingen aus vielleicht

könnt ihr mir ja etwas dazu sagen . Mein Mann und ich haben einen Vertrag beim Notar geschlossen wo alle Nachehelichen Dinge geregelt sind . z.b. Haus und das ist so geregelt das er mich aus den Krediten entlässt und seine Freundin in den Vertrag geht . Das haben wir beide unterschrieben . Nun will seine Freundin nur die Kreditsachen unterschreiben ( daran liegt es nur noch das ich aus den Krediten raus komme ) wenn ich auf Unterhalt für mich Verzichte . Sprich mein Ex Mann sagt Du bekommst für die 2 Kinder nur 490 € Unterhalt und für Dich nichts wie jetzt alles ist und ich lasse dich aus den Kredit. Wenn bei der Scheidung jetzt das Gericht entscheidet das mir für die Kinder mehr Unterhalt zusteht und mir auch noch etwas dann wird sie nicht Unterschreiben und er Privat Insolvens anmelden . Was für mich heißt ich auch da wir beide im Haus Kredit stehen . Nun meine Frage wir haben doch einen Notar Vertrag gemacht wo er Unterschrieben hat das er mich raus lässt kann er dann jetzt einfach sagen Pustekuchen mache ich nicht ? Danke Noci

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 19:51



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Was genau wurde denn unterschrieben? Ich verstehe es nicht ganz, weil du einerseits schreibst, es wurde beim Notar was unterschrieben, andererseits unterschreibt die Neue deines Ex was nicht.... LG :-)) S

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 19:54



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Na wir haben festgelegt und Unterschrieben wie es gemacht wird beim Notar ich aus den Kredit raus sie rein dafür und genauso mit den Grundbuch . Darum bin ich ja auch aus den Haus gezogen da es Laut Notarvertrag nicht mehr meins ist sozusagen Aber damit sie in den Kredit geht und ich raus muss sie bei der Bank den Kredit unterschreiben und das will sie jetzt nicht machen wenn ich nicht auf meine Ansprüche verzichte .

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:00



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Naja, ich weiß nicht, ob ER dafür unterschreiben kann, dass SIE deinen Kreditvertrag übernimmt. Kommt auf die Formulierung an, würde ich sagen. Er kann nichts für sie unterschreiben..... LG S

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:07



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ich denke mal nicht, unterschrieben ist unterschrieben und sogar notariell beglaubigt, aber ich weis es nicht genau lg

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 19:55



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Für mich sieht das wie ein dreister Erpressungsversuch aus. Der will doch nicht in die Privatinsolvenz gehen und sein Haus unter Wert versteigern lassen. Aber er möchte gern haben, dass er dich nicht mitfinanzieren muss. Ist doch klar. Lass dich beraten!! LG Dany

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 19:59



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Das kann SO nicht im Notarvertrag stehen - oder der Notar ist eine Pfeife. Es ist nicht möglich, einen Vertrag zu Lasten anderer zu schließen. Also kann Dein Mann auch keinen Vertrag zu Lasten seiner Freundin abschließen. Wenn der Notar den Vertrag so beglaubigt hat, dann hat er einen an der Waffel. Oder hat die Freundin mitunterschrieben? Was sagt Dein Anwalt? Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:00



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Ob sie das macht oder nicht ist mir egal der Notarvertrag besagt das er mich ( mein Ex mann ) aus den Vertrag Entlässt und jetzt sagt mein Ex nene nur wenn es bei der Scheidung so läuft . Es geht mir nicht um sie ( ob wohl es ohne sie nicht gehen wird denke ich ) aber erst mal um das Große er kann doch nicht einfach sagen mache ich nicht mehr oder ?

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:03



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Ach so, es geht alleine darum, Dich aus dem Kredit zu lassen? Nein, da kann er jetzt nicht mehr zurück. Notfalls klagst Du die Einhaltung des Vertrages ein. Trotzdem solltest Du Dich mit Deinem Anwalt beraten. Damit Du wirklich ganz raus bist aus der Nummer, bevor er Privatinsolvenz anmeldet oder sonstwelche Dummheiten macht...

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:07



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Also! Der Notarvertrag ist zwischen Euch geschlossen - ich denke mal rechtskräftig (kein Notar wird einen ungültigen Vertrag unterschreiben :-) ) Ob die Bank dich aus dem Vertrag entlässt, hat damit nichts zu tun. Die Bank hat einen rechtsgültigen Vertrag und KÖNNTE einen neuen abschließen. Durch den Vertrag beim Notar hättest du Schadensersatzansprüche, wenn dein Ex plötzliche Änderungen will! Stell doch einfach mal "unrealistische" Forderungen auf. Z.B. Klärung bei der Bank bis zum 1.6. ansonsten forderst du xxxxx €, um evtl. Forderungen seitens der Bank nachkommen zu können (würde so 80 % der Kreditforderung ansetzen). Viele Grüße (dazu musst du schon recht selbstsicher rüberkommen können) Ursel

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:08



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kann es sein dass zwei dinge durcheinander geraten sind? einmal die sache beim notar, die haben du und dein mann zu unterschreiben, seine neue eigentlich nicht. bei der bank sieht es anders aus, wenn du aus dem vertrag raus willst, und sie dafür rein, dann ist dort natürlich ihre unterschrift gefragt! wenn sich zwei eheleute schon getrennt haben, und dann erst einen "vertrag" machen bzgl des unterhalts, ist es eigentlich nicht ganz rechtwidrig! wenn du zb später mal H4 beantragen musst, dann wird so ein "nach der ehe geschlossener vertrag" nicht anerkannt! gehe zur rechtberatung, die gibt es eigentlich in jeder stadt beim amtsgericht und erkundige dich genau! lg

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:11



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Soweit ich weiß, muss er deinen Unterhalt bis zur scheidung zahlen. Bei mir war es so, dass ich bis zur Scheidung nicht auf meinen Unterhalt verzichten durfte. Du solltest wirklich zur Rechtsberatung gehen. Die gibt es in jeder Stadt. Nimm die Verträge mit und frag, was rechtens ist und was nicht. Viel Glück Claudia

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:20



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Ihr habt den Vertrag im Innenverhältnis abgeschlossen. Die Bank ist da außen vor, sie muß dich nicht aus der Sache rauslassen, die Bank könnte sogar sagen, daß sie die Next gar nicht drin stehn haben will und weiter an dir festhält, auch wenn Next unterschreiben wollen würde. Wenn er in Privatinsolvenz geht, wird sich die Bank an dich wenden, denen ist das, was ihr im Innenverhältnis abgeschlossen habt beim Notar herzlich egal. Ich bin mit sowas auch sauber reingefallen, Ex1 hat sich nämlich gar nicht drum gekümmert, daß ich aus der Haftung entlassen werde, und irgendwann hat er nicht mehr weiter abbezahlt, die Bank kam bei mir an, ich mußte die E.V. ablegen und bin in die Inso gegangen. Mittlerweile bin ich mit der Inso fast fertig und Ex1 hat die Schulden immer noch auf dem Deckel stehn, zahlt weiterhin Unterhalt für die Kids nur dann wenn er mal lustig ist und ich Idiot hab damals auf Unterhalt für mich verzichtet, weil er sich ja dafür einsetzen wollte, daß die Bank mich rausstreicht, das KFZ hat er auch noch bekommen. Etwas dagegen unternehmen konnte ich nicht, dafür kam der Notar dann aber an, ich sollte den Vertrag bezahlen, da Ex zahlungsunwillig war. Ex war Auftraggeber, aber weil ich mit im Vertrag stehe, also Bestandteil bin, sollte ich das auch noch bezahlen - ich habs mit in die Inso genommen.

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:17



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Hallo, hat sie den Notarvertrag auch mit unterzeichnet? Steht da direkt ihr Name drin, dass sie die Darlehen mit übernimmt oder steht nur sein Name drin? lg

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:34



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Hallo, steht sie nicht im Notarvertrag mit drin und hat ihn unterschrieben, so kannst du nicht von ihr verlangen, dass sie die Darlehen übernimmt. Du kannst auch nicht von der Bank verlangen, dass die zu dem Vertrag ja und amen sagen. Der Darlehensvertrag ist unabhängig vom Kreditvertrag. Geh zu einem Anwalt und berate dich auch mit deiner Bank. Und überlege, was du tust. Es ist Erpressung aber so wie sich alles liest, hast du nichts, was du gegen sie verwenden kannst. Sie haben das Druckmittel. Weihe deine Bank auf jeden Fall mit ein und besprich eventuelle Zugeständnisse von deren Seite. Und nimm einen Anwalt. lg

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 20:41



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Im Vertrag steht natürlich nur das er die Kredite allein übernimmt , wenn es der Gläubiger zulässt . Und das Angefragt wurde bei den Gläubigern und das in Aussichtgestellt wurde . Aber das Wichtigste ist denke ich der Absatz " NUR für den Fall , dass einer der beiden erforderlichen Schuldübernahmegenehmigungen versagt werden sind beide Parteien berechtigt von der Vereinbarung zurückzutreten . Es würde von der Bank aber nichts versagt , sondern sie haben ihr ok gegeben . Ich habe das Ok der Bank schriftlich vom Notar . Aber natürlich erst nach den Verhandlungen mit der neuen welche bei den Banken gesagt hat sie macht das ,nur Unterschreiben will sie das jetzt nicht mehr . Ja werde mal meinen Anwalt schreiben müssen . Und morgen einen Termin beim Arzt machen ich kann echt nicht mehr , habe nur Magenschmerzen , Rückenschmerzen , mein Zyklus ist durcheinander und schlafen seit Wochen nur wenn ich mich in den Schlaf oder .

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 21:01