Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 25.05.2010, 20:08 Uhr

Ihr Kennt euch ja auch etwas mit Rechtsdingen aus vielleicht

Also! Der Notarvertrag ist zwischen Euch geschlossen - ich denke mal rechtskräftig (kein Notar wird einen ungültigen Vertrag unterschreiben :-) )
Ob die Bank dich aus dem Vertrag entlässt, hat damit nichts zu tun. Die Bank hat einen rechtsgültigen Vertrag und KÖNNTE einen neuen abschließen.
Durch den Vertrag beim Notar hättest du Schadensersatzansprüche, wenn dein Ex plötzliche Änderungen will!
Stell doch einfach mal "unrealistische" Forderungen auf. Z.B. Klärung bei der Bank bis zum 1.6. ansonsten forderst du xxxxx €, um evtl. Forderungen seitens der Bank nachkommen zu können (würde so 80 % der Kreditforderung ansetzen).
Viele Grüße (dazu musst du schon recht selbstsicher rüberkommen können)
Ursel

 
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