Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 25.05.2010, 20:00 Uhr

Ihr Kennt euch ja auch etwas mit Rechtsdingen aus vielleicht

Das kann SO nicht im Notarvertrag stehen - oder der Notar ist eine Pfeife.

Es ist nicht möglich, einen Vertrag zu Lasten anderer zu schließen. Also kann Dein Mann auch keinen Vertrag zu Lasten seiner Freundin abschließen. Wenn der Notar den Vertrag so beglaubigt hat, dann hat er einen an der Waffel. Oder hat die Freundin mitunterschrieben?

Was sagt Dein Anwalt?

Gruß,
Elisabeth.

 
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