Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ich-bins-nur am 01.10.2013, 8:25 Uhr

Ich schon wieder... Kinderzuschlag....

Hallo,
soweit ich weiß, darfst du mit Wohngeld und Kinderzuschlag nicht unter ALGII-Bedarf liegen.
Ich weiß es jetzt nicht ganz genau, aber es kann sein, dass die auf Wunsch eventuelle Zuschläge (z.B.Mehrbedarf für Alleinerziehende) ausklammern können, wenn du sonst zu wenig hättest- du kannst da quasi freiwillig drauf verzichten, meine ich (ohne Gewähr)

Dauern kann das wohl lange (je nachdem, wie gut die Stelle besetzt ist), wobei es bei uns bislang weder beim Erstantrag noch bei der Weiterbewilligung länger als 3-4 Wochen gedauert hat.

 
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