Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lilliblue am 08.10.2008, 16:44 Uhr

ich nochmal...

Ich wollte das "Angebot" schriftlich haben, zwar per Post, aber gut, hab es jetzt erst mal per email bekommen..

Variante1:
Betriebsbedingte Kündigung zum 30.12.2008
Abwicklung mit Abfindung 12.000,--€ (Abfindungen sind SV-frei);(gem. Auskunft ist eine Steuerfreigrenze bei 12.340,-- pA - somit wäre die Abfindung steuerfrei, bzw. über den LstJahresausgleich zu erhalten)
Zeugnis etc. versteht sich von selbst

Variante2:
betriebsbedingte Kündigung zum 30.06.2009
Freistellung ab 31.12.2008 unter Fortführung der Bezüge, SV-Abgaben allerdings unter Anrechnung von Urlaub
Allerdings sind Lohnbezüge SV und Steuerpflichtig, daher bleibt mE weniger im Säckel

Bei Einhaltung von Küfri gibts auch keine Gedanken an Anrechnung von Abfindung etc..........


Ich lasse das jetzt mal prüfen

Susi

 
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