Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lilliblue am 08.10.2008, 16:44 Uhr

ich nochmal...

Ich wollte das "Angebot" schriftlich haben, zwar per Post, aber gut, hab es jetzt erst mal per email bekommen..

Variante1:
Betriebsbedingte Kündigung zum 30.12.2008
Abwicklung mit Abfindung 12.000,--€ (Abfindungen sind SV-frei);(gem. Auskunft ist eine Steuerfreigrenze bei 12.340,-- pA - somit wäre die Abfindung steuerfrei, bzw. über den LstJahresausgleich zu erhalten)
Zeugnis etc. versteht sich von selbst

Variante2:
betriebsbedingte Kündigung zum 30.06.2009
Freistellung ab 31.12.2008 unter Fortführung der Bezüge, SV-Abgaben allerdings unter Anrechnung von Urlaub
Allerdings sind Lohnbezüge SV und Steuerpflichtig, daher bleibt mE weniger im Säckel

Bei Einhaltung von Küfri gibts auch keine Gedanken an Anrechnung von Abfindung etc..........


Ich lasse das jetzt mal prüfen

Susi

 
7 Antworten:

Re: ich nochmal...

Antwort von +emfut+ am 08.10.2008, 16:57 Uhr

Wenn die 1. Variante die Kündigungsfrist verkürzt, dann bekommst Du 99% eine Sperre beim AA, rechne mal mit 3 Monaten. Ob es dann noch günstiger ist.....

Bei der 2. Variante ist noch Verhandlungsspielraum, da bin ich mir sicher. Wie gesagt: Du brauchst nur EINE EINZIGE Frau Meier/Müller/Schulze finden, die noch nicht so lange dabei ist wie Du, dann kann die sogar - wie Du - AE mit einem Kind sein, das ist Jacke. Und wenn Du dann noch einen GdB hast und die nicht - dann müssen sie die feuern und haben Dich wieder an der Backe.

Klar, das willst Du nicht wirklich, aber die wollen das auch nicht, und daß die das nicht wollen, läßt Du Dir bezahlen.

Plus: Wenn Du die 2. Variante wählst und dann keinen Job findest, dann bekommst Du über den Ausgleich auch den größten Teil der Steuern wieder.

Übrigens, falls die Abfindung höher wird als der Steuerfraibetrag: Laß sie Dir in 2 Teilen auszahlen, einer dieses Jahr und einer nächstes Jahr.

Sieh es so: Das ist das Einstiegsangebot und Du befindest Dich auf einem türkischen Basar. Wenn da der nette Händler 20,- Euro für die Fake-Gucci-Tasche haben will - dann sagst Du auch 5,- Euro und Ihr trefft Euch bei 10,- oder so. Wenn da keine Luft drin wäre, wäre der Personaler sein Geld nicht wert.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: ich nochmal...

Antwort von lilliblue am 08.10.2008, 17:03 Uhr

Du bist genial :-)...also im Handeln bin ich ja eigentlich ganz gut, muß halt nur noch von jemand gesagt bekommen, was besser ist... Variante 1 hat ja gar keine Kündigungsfrist, denn während der Elternzeit können sie mir doch gar nicht kündigen, denk ich mal...und die geht halt mal bis 30.12.

Das ist ja ne richtige Wissenschaft, ich hoffe, das auch ich sie mal kapieren werde...
Es gibt einige, die noch nicht solange da sind, und ohne GdB, Single...

ob ich ihm noch ne mail schreiben soll, das ich GdB 40 habe? :-)

aber... ich will ja nicht mehr in den Laden....

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Re: ich nochmal...

Antwort von 58er am 08.10.2008, 17:37 Uhr

bez. arbeitsgericht: ja, auf jeden fall den kostenlosen termin dort nutzen. du kannst die ja dann immer noch fragen, ob es ratsam ist, mit einem beratungshilfeschein zusätzlich zum RA zu gehen.

zu den beiden varianten weiss ich leider nichts zu sagen. das müssen wohl wirklich experten klären.

aber wie schon Elisabeth sinngemäß sagte: auf jeden fall so tun, als ob du nix lieber willst als weiter in der firma bleiben. dann hast du denen den schwarzen peter zurückgeschoben und sie sind zum handeln gezwungen.

wenn ich mehr tipps erfahre (die erwähnte freundin hat so etwas ja grade durchexerziert, und die musste auch von pontius zu pilatus laufen und hatte auch ein gschiss mit der sperre wegen kündigungsfrist und hat vielleicht noch infos auf lager), melde ich mich wieder.

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Re: ich nochmal...

Antwort von +emfut+ am 08.10.2008, 17:57 Uhr

Auch wenn Du nicht mehr in den Laden willst - tu so, als ob, wie 58er schon sagte. Je weniger freiwillig Du gehst, desto mehr legen sie drauf.

Ich habe das damals ja gar nicht alles richtig realisiert, als ich in der Situation war. Aber mir hat wohl wirklich geholfen, daß ich bis kurz vor Schluß einfach nicht gehen WOLLTE - und die wußten, daß sie mich ohne meine Kooperation nicht wegbekommen. Ich habe - das weiß ich inzwischen von diversen ehemaligen Kollegen - die besten Konditionen bei meinem Abgang herausschlagen können. Weil ich einfach ganz konsequent und ziemlich stoisch gesagt habe: "Ich bleibe!". Dann haben sie immer noch nachgelegt ;-).

Auf jeden Fall würde ich mal Bewerbungen schreiben. Und in den Bewerbungen NICHT schreiben, daß Dein alter AG Dich loswerden will. Dein Erziehungsurlaub ist zuende und Du suchst nach neuen Herausforderungen - feddich.

Beim AA gibt es übrigens auch eine Liste der besten Stellenseiten im Internet. Ich könnte dir meine kopieren, aber frag doch einfach mal nach der Liste, wenn Du da bist - die ist dann sicherlich aktueller.

Gruß,
Elisabeth.

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ich hatte bei meiner abfindung

Antwort von Carina+Eve am 08.10.2008, 20:05 Uhr

eine dicke steuernachzahlung und die anderen aus dem betrieb auch.
würd mich da nicht drauf verlassen!!!

gruß carina

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Re: ich hatte bei meiner abfindung

Antwort von Carina+Eve am 08.10.2008, 20:07 Uhr

ich würd mich von einem anwalt beraten lassen hast du eine rechtsschutzvers?

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Kein Rechtschutz...

Antwort von lilliblue am 08.10.2008, 20:11 Uhr

..aber man lernt ja nie aus...

ich lasse mich beraten..

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