Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 22.01.2015, 14:17 Uhr

ich hoffe mir kann hier geholfen werden

M.E. gehen die laufenden Unterhaltszahlungen immer vor. Will heißen, dass der aktuell gezahlte Unterhalt eigentlich dir weiter gereicht werden müsste und dann ggf. mit UVG auf die 133 Euro "aufgestockt" würde.

Das solltest du dringend klären, weil UVG ja begrenzt ist. Nicht, dass Dir durch dieses Durchreichen ggf. spätere Ansprüche verloren gehen.
Ruf' die Dame noch mal an (ja, ich würde auch auf eine Entschuldigung bestehen) und kläre es. Ist sie nicht bereit dazu, verlange ihren Vorgesetzten.

 
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