Geschrieben von shinead am 22.01.2015, 14:17 Uhr |
ich hoffe mir kann hier geholfen werden
M.E. gehen die laufenden Unterhaltszahlungen immer vor. Will heißen, dass der aktuell gezahlte Unterhalt eigentlich dir weiter gereicht werden müsste und dann ggf. mit UVG auf die 133 Euro "aufgestockt" würde.
Das solltest du dringend klären, weil UVG ja begrenzt ist. Nicht, dass Dir durch dieses Durchreichen ggf. spätere Ansprüche verloren gehen.
Ruf' die Dame noch mal an (ja, ich würde auch auf eine Entschuldigung bestehen) und kläre es. Ist sie nicht bereit dazu, verlange ihren Vorgesetzten.
- ich hoffe mir kann hier geholfen werden - kaathii 22.01.15, 12:37
- Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden - Susanne.75 22.01.15, 12:44
- Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden - kaathii 22.01.15, 12:45
- Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden - shinead 22.01.15, 14:17
- Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden - ungewohnt 22.01.15, 14:22
- Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden - shinead 22.01.15, 14:50
- Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden - Ruhrgirl 23.01.15, 5:47
- Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden - Boots2012 23.01.15, 9:07
- Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden - Susanne.75 22.01.15, 12:44
Noch-Ehemann hat ja Ideen :D
Der Verfahrensbeistand war da
Keine Kindergeld bei Hartz ..?
Vater der sich quer stellt
Ganz offziell Gehöre ich jetzt zu euch
Geld verdienen
Vom PF kopiert - Wem muss man eine Scheidung mitteilen?
Kennt man mich hier noch?
Ich kann nicht mehr