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Geschrieben von kaathii am 22.01.2015, 12:37 Uhr

ich hoffe mir kann hier geholfen werden

Hallo erstmal,

Bin gerade total perplex.....ich bekomme für meine 3jährige tochter uvg in Höhe von 133 euro/mtl.
Dort muss ich alle 6 Monate einen "folgeantrag" ausfüllen. Diesen monat wieder, den ich dann personlich bei meiner sachbearbeiterin abgebe.
Heute bin ich also hin um ihn abzugeben, und fragte wie es denn mit Zahlungen vom Kindsvater aussieht ( wird ja auch immermal wieder geprüft)
Da schnauzt sie mich an (sie ist eigentlich eine total liebe) das der kind Vater ja unterhalt bezahlt
auf mein nachfragen hin, warum ich davon nichts weiß. ...und wielange und welcher Höhe die Zahlungen denn sind, meinte sie auch ziemlich aufgebracht das ich das nicht zu wissen bräuchte, dar ich ja uvg bekomme und die Zahlung ohnehin nicht an mich geht.
hab mich dann höflich bedankt und bin erstmal raus.

das kann doch nicht sein oder???? Ich muss doch zumindest mal eine Mitteilung bekommen.
ich kenne mich nicht sehr gut damit aus, aber da läuft doch was verkehrt oder?

Für antworten wäre ich dankbar.
Lg

 
7 Antworten:

Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden

Antwort von Susanne.75 am 22.01.2015, 12:44 Uhr

Grundsätzlich geht dich alles etwas an, was dein Kind betrifft. Und sollte beim Vater mehr zu holen sein, als die 133,-€, dann geht es dich erstrecht was an.

Natürlich will das JA erstmal sein schon gezahltes Geld wieder haben.

Vielleicht war sie einfach sehr schlecht drauf. Kannst ja nochmal freundlich nachfragen.

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Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden

Antwort von kaathii am 22.01.2015, 12:45 Uhr

also habe ich grundsätzlich das recht,zu erfahren seit wann,und ich welcher höhe er zahlt?

ja,das kann gut sein.....bin ich auch :-)

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Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden

Antwort von shinead am 22.01.2015, 14:17 Uhr

M.E. gehen die laufenden Unterhaltszahlungen immer vor. Will heißen, dass der aktuell gezahlte Unterhalt eigentlich dir weiter gereicht werden müsste und dann ggf. mit UVG auf die 133 Euro "aufgestockt" würde.

Das solltest du dringend klären, weil UVG ja begrenzt ist. Nicht, dass Dir durch dieses Durchreichen ggf. spätere Ansprüche verloren gehen.
Ruf' die Dame noch mal an (ja, ich würde auch auf eine Entschuldigung bestehen) und kläre es. Ist sie nicht bereit dazu, verlange ihren Vorgesetzten.

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Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden

Antwort von ungewohnt am 22.01.2015, 14:22 Uhr

Ich würde einen Brief schreiben (damit du etwas in der Hand hast und eine schriftliche Antwort bekommst).
Kannst du ja nett formulieren (jeder hat vielleicht mal einen schlechten Tag oder vor dir waren andere da, die ihr den Tag verdorben haben....).
Wie ich heute zufällig erfahren habe, .....
Hast du zusätzlich eine Beistandschaft? DIE müssten dies auch klären können.

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Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden

Antwort von shinead am 22.01.2015, 14:50 Uhr

>>jeder hat vielleicht mal einen schlechten Tag oder vor dir waren andere da, die ihr den Tag verdorben haben....).

Ja, jeder hat mal einen schlechten Tag, das lässt man aber nicht an den Kunden aus!

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Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden

Antwort von Ruhrgirl am 23.01.2015, 5:47 Uhr

Hallo,
leider ist es so, das das Amt Dich wohl wirklich nicht informieren MUSS!
Bei meiner Großen wurde damals von Seiten des Jugendamtes eine Verhandlung mit dem KV abgehalten, ohne mein Wissen!
Dort wurde festgelegt, das er 103,- Euro an das Amt zahlt (er hat 3 unterhaltsberechtigte Kinder mit 3 Müttern) und ich habe UVG in Höhe von 133,- Euro bekommen! Erfahren habe ich dies auch nur zufällig im Gespräch mit der Sachbearbeiterin und die meinte, das sie mir das eigentlich gar nicht erzählen dürfte!

Als das UVG wegen meiner Heirat wegfiel meinte der dann zuständige Herr beim Jugendamt, ich soll möglichst keine Klage einreichen, um evtl mehr zu bekommen!
Sei nur so ein Tip, da ich mich bzw meine Tochter im Zweifel noch schlechter stellen könnte und weniger als diese 103,- Euro bei raus kommen könnten!
Somit ist das bis heute alles, was es an Unterhalt gibt, für ein fast 12 jähriges Kind, aber das kommt wenigstens pünktlich zum 3. Werktag eines jeden Monats!
Allerdings habe ich jetzt erfahren, das sein ältester wohl bald eine Ausbildung beginnt und somit selbst verdient und auch seine Lebensgefährtin arbeitet wieder Vollzeit, somit werde ich mich nochmal anwaltlich beraten lassen, ob eine Abänderungsklage (wobei ich bis heute keine schriftliche Vereinbarung habe) Sinn macht und er evtl für seinen Großen weniger und für unsere (Seine Jüngste) etwas mehr bezahlen könnte!
Vielleicht lässt auch Du Dich mal beimAnwalt beraten, ob der nicht eine Offenlegung der Finanzen vom KV "beantragen" kann, so das Du schauen kannst, ob er der Regelunterhalt finanzieren kann, wie er die Rückzahlung an das Jugendamt regelt, ist und bleibt wohl sein Problem und geht nur ihn und das Amt etwas an!

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Re: ich hoffe mir kann hier geholfen werden

Antwort von Boots2012 am 23.01.2015, 9:07 Uhr

Zur Offenlegung der Einkünfte ist der Unterhaltsverpflichtete verpflichtet!!
Wenn er sich weigert ist ein Antrag bei Gericht legitim. In dem Fall wird auch Prozesskostenhilfe gewährt.

Allerdings musst du, bevor Du einen Anwalt aufsuchst, die Beistandschaft beim JA kündigen. Glaubst Du denn, dass der KV zahlen könnte? Also weißt Du wo er sich so umtreibt? Ich versuche ja immer, aus der Distanz heraus, ein Auge auf den KV (meiner Großen) zu haben. Klappt gut über mein Entgegenkommen bezgl. Umgangs und vorgeheucheltes Interesse an seiner persönlichen Lage. Bei uns läuft der UHV im Mai aus, da werde ich monatlich beim KV anfragen müssen bis dann vielleicht echt irgendwann mal was kommt. Er zeigt sich zumindest willig. Mit Anwalt brauch ich dem sicher nicht kommen, er wird unter Selbstbehalt verdienen, da möchte ich ihm keine Bestätigung zukommen lassen.

GLG Boots

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