Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 30.07.2012, 15:35 Uhr

Ich habe gerade

das alleinige SR "verloren" und wir haben nun auch das gemeinsame. Das Urteil ist dennoch zu meinen Gunsten, weil ich sehr deutlich gemacht habe, warum ich das gem. SR für falsch halte (nicht grundsätzlich, in unserem speziellen Fall) und der Richter auch Bedenken hatte und diese im Urteil drin stehen. Also entweder, mein Ex verhält sich zukünftig vernünftig, oder es wird neu verhandelt.

Gemeinsam entscheiden müssen wir nun die weiterführenden Schulen, langfristige Operationen und Vermögensentscheidungen der Kinder. Nur Punkt eins ist kritisch bei uns, aber auch nicht mehr so kritisch wie vor dem Urteil, da der Richter den überzogenen Anspruch meines Ex an die Bildung der Kinder nicht teilt. Alles andere bleibt beim alten.

Ich habe durch den Prozess nur gewonnen.

 
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