Alleinerziehend, na und?

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halbes Sorgerecht, was steckt alles dahinter?

Thema: halbes Sorgerecht, was steckt alles dahinter?

Der Papa beantragt (für mich völlig unverständlich) gerade das halbe Sorgerecht über das Gericht, ich weiß nicht ob mir der Umfang klar ist, was genau kann muss oder wird er künftig mit entscheiden? Was ist wenn ich in den Urlaub fahren will, brauche ich seine Zustimmung?Was kommt da alles auf mich zu, wenn er das halbe Sorgerecht bekommt? Bislang habe ich ihm nichts verwehrt, er sieht seine Tochter wann er möchte, was teilweise für mich eher belastend ist. Wird dann auch gleichzeitig das sog. "Besuchsrecht" geregelt?

von Schnulleputz am 30.07.2012, 12:15



Antwort auf Beitrag von Schnulleputz

Ihr habt die gleichen Recht. Das heißt, dass ihr alles im Prinzip gemeinsam entscheiden müsst und so wie es sich jetzt anhört, wenn er das übers Gericht macht, auch bei Urlauben etc. den Anderen fragen müsst, vermutlich auch schriftlich - aber welche Form das haben muss, ka. Auch wenn deine Einwilligung/Unterschrift erforderlich ist (Schule/Verein) etc. müsste nun eigentlich auch immer jeder Sorgeberechtigte, also der Vater angeschrieben werden. Auch kann es darum gehen, wo das Kind leben soll - das entscheiden die Sorgeberechtigten, besser, derjenige mit ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) - aber das scheint wie der G-Punkt zu sein ;), wenn ich diesen frivolen Vergleich mal anlegen darf, niemand weiß so recht, worums dabei geht. Also ich habe noch nicht verstanden, wer das hat und wie mans erlangt. Wenn Kind immer bei dir gewohnt hat, ist sicher für dich alles "ungefährlich". Er kann halt einfach bei wesentlichen Dingen mitentscheiden... LG

Mitglied inaktiv - 30.07.2012, 12:23



Antwort auf Beitrag von Schnulleputz

lediglich das gemeinsame. Wieso unverständlich, er möchte Sicherheit, mehr Rechte an auch seinem Kind, das ist sehr verständlich in meinen Augen. Es ändert nichts am Umgangsrecht, aber es befähigt ihn mit den Lehrern zu sprechen, mit den Ärzten, in die Schulwahl mit einbezogen zu werden. Du hast weiterhin die Alltagssorge und kannst das Kind im Sportverein anmelden etc. ohne Probleme. Auslandsreisen, darüber wird er ja eh informiert sein. Es wird Dir nichts weggenommen, das Kind bekommt einen Erwachsenen dazu, der es rechtlich vertreten kann.

von Sternenschnuppe am 30.07.2012, 13:09



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Sicher wird mir nichts wegenommen, alles nur schwieriger gemacht. Insbesondere wenn "frau" das Gefühl hat, das es gar nicht um das Kind geht, denn da konnte er ja immer mitentscheiden, egal, ob er das Sorgerecht auch hat oder nicht, auch jetzt noch. Ich kann die Beziehung zwischen uns (die Vergangenheit) und die Beziehung meiner Tochter zu ihrem Vater trennen. Er glaubt über den Aufenthalt des Kindes bestimmen zu können, wenn ich einen neuen Partner ggf. mal haben sollte... Insofern betrachte ich diesen Antrag auf das Sorgerecht nicht als Fürsorge seinerseits.

von Schnulleputz am 30.07.2012, 14:06



Antwort auf Beitrag von Schnulleputz

Wenn Du ihn jetzt eh in alles mit einbeziehst, dann wird sich ja auch da nichts ändern, ausser das er eben Sicherheit bekommt. Was spricht dagegen ihm diese zu geben ? Wie meinst Du das mit dem Aufenthalt ? Dass Du dann nicht 300km wegziehen kannst zum neuen Partner ?

von Sternenschnuppe am 30.07.2012, 14:18



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

er glaubt das Kind zu sich nehmen zu können, wenn ich mal einen Partner haben sollte der ihm nicht passt. Ich bin viel zu sesshaft, ich ziehe nicht um, mein Job ist auch "standortsicher"

von Schnulleputz am 30.07.2012, 14:41



Antwort auf Beitrag von Schnulleputz

Ah, ja, dann lass ihn das denken, dem wird nicht so sein. Er würde das Kind nur zu sich bekommen, wenn er nachweisen kann, dass das Kindeswohl bei Dir gefähret ist. Oder Du verstirbst, aber das ist ja eh klar. Ich sags nocheinmal, stell Dich nicht quer, so ein Prozeß kostet. Er kümmert sich, er hat guten Umgang, Du beziehst ihn eh in Entscheidungen ein, der Aufenthalt des Kindes bei Dir wird eh so bleiben. Die Gesetze haben sich geändert, oder sind dabei, und sorry, genau für solch Väter wie bei Dir ist das geändert worden. Es ist auch sein Kind und Du wirst nicht belegen können dass es dem Kindeswohl schadet, wenn ihr die Sorge auch auf dem Papier gemeinsam ausübt.

von Sternenschnuppe am 30.07.2012, 14:54



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich habe durch den Prozess nur gewonnen. Meine Bedenken wurden vom Richter geteilt und stehen im Urteil (auch wenn wir nun trotzdem gem. SR haben). Mein Ex hat nun viel weniger Spielraum, mir das leben schwer zu machen, als zuvor. Das war es mir wert.

von Petra28 am 30.07.2012, 15:42



Antwort auf Beitrag von Petra28

Wie meinst Du mit pauschalisieren und wie bist Du gestärkt ? Ihr habt nun gemeinsames Sorgerecht, das ist gut. Und klar, wenn der Partner Auffälligkeiten zeigt, dass der Richter ihn dann gleich einnordet. Dennoch hat er es nun. Manche brauchen so eine Standpauke damit es läuft :-) Drück Euch die Daumen.

von Sternenschnuppe am 30.07.2012, 16:04



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Pauschalieren im Sinne, dass man einen Prozess unbedingt vermeiden soll. Es ist nun bei Gericht bekannt, wie mein Ex tickt und dass er mich nicht als gleichwertigen Partner in der Elternrolle sieht - eher als Erfüllungsgehilfin seiner Vorstellungen. Und, nebenbei, dass er sich nicht zu schade ist, in seinen Schriftsätzen zu lügen. Ich brauche mich vor weiteren Prozessen nicht zu fürchten, bzw. davor, dass er glaubwürdiger ist als ich. Ansonsten läuft alles wie bisher weiter.

von Petra28 am 30.07.2012, 20:04



Antwort auf Beitrag von Schnulleputz

das alleinige SR "verloren" und wir haben nun auch das gemeinsame. Das Urteil ist dennoch zu meinen Gunsten, weil ich sehr deutlich gemacht habe, warum ich das gem. SR für falsch halte (nicht grundsätzlich, in unserem speziellen Fall) und der Richter auch Bedenken hatte und diese im Urteil drin stehen. Also entweder, mein Ex verhält sich zukünftig vernünftig, oder es wird neu verhandelt. Gemeinsam entscheiden müssen wir nun die weiterführenden Schulen, langfristige Operationen und Vermögensentscheidungen der Kinder. Nur Punkt eins ist kritisch bei uns, aber auch nicht mehr so kritisch wie vor dem Urteil, da der Richter den überzogenen Anspruch meines Ex an die Bildung der Kinder nicht teilt. Alles andere bleibt beim alten. Ich habe durch den Prozess nur gewonnen.

von Petra28 am 30.07.2012, 15:35



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ich denke da hast du eine guten Richter erwischt - die lassen nämlich keinen als Verlierer gehen - beide fühlen sich gestärkt und als "Gewinner" und das war auch das Ziel des Richters.

von bobfahrer am 30.07.2012, 15:48



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Naja, beim letzten Prozess hat der Richter meinen Ex schon glatt verlieren lassen. Was wiederum dazu geführt hat, dass der Richter diesmal Bedenken hatte, ihm das Sorgerecht zu geben - mein Ex ist ein echter Prozess-Hansel. Deshalb steht nun im Urteil im Prinzip drin, dass alles bleibt wie bisher (oder dass er sich hüten soll, mich jetzt auf Teufel komm' raus zu verklagen.)

von Petra28 am 30.07.2012, 19:55



Antwort auf Beitrag von Petra28

Er hat es aber dennoch bekommen. Versteh mich nicht falsch, will Dir Deinen Sieg ja nicht ausreden. Aber jetzt hat er erst das Recht überhaupt zu klagen. Ohne Sorgerecht durfte er ja gar nichts mitentscheiden. Von daher ein Beispiel dass sogar streitlustige UET gute Chancen aufs GSR haben. Und toll vom Richter ihm gleich klarzumachen dass das kein Freibrief ist.

von Sternenschnuppe am 30.07.2012, 20:01



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Er hat auch vorher schon geklagt. Und was soll er jetzt noch einklagen können - es steht doch im Urteil, dass alles bleibt, wie bisher?

von Petra28 am 30.07.2012, 20:07



Antwort auf Beitrag von Petra28

Natürlich ist mir bewusst, dass ich den Prozess verloren habe. :-) Aber die Wahrscheinlichkeit dafür war sowieso hoch. Nur kann man einen Prozess verlieren, sich aber in der Gesamtsituation besser stellen.

von Petra28 am 30.07.2012, 20:13



Antwort auf Beitrag von Petra28

Raff ich irgendwie nicht. Er hat doch jetzt gemeinsames Sorgerecht bekommen. Die Entscheidungen die Du bisher getroffen hast bleiben. Aber je nach Alter des Kindes kommen ja noch ein paar.

von Sternenschnuppe am 30.07.2012, 20:15



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Es kommt noch die weiterführende Schule. Was soll noch weiteres kommen?

von Petra28 am 30.07.2012, 20:17



Antwort auf Beitrag von Petra28

Nachhilfe, Sitzenbleiben (im Zusammenhang damit vielleicht die Frage: Runter auf eine "niedrigere" Schulform, Wechsel auf eine andere Schule gleicher Schulform, neuer Versuch auf der gleichen Schule), schwache Leistungen, die die gleichen Fragen auf freiwilliger Ebene stellen, starke Leistungen, die den Wechsel auf eine "höhere" Schulform opportun machen könnten, nach der 5. Klasse Gym Wahl der 2. Fremdsprache, nach der 6. Klasse Real Wahl des Schulzweiges..... Ich dachte ja auch, mit der Wahl der weiterführenden Schule ist das Thema durch. Stimmt nicht, irgendwie stellt sich doch immer wieder eine neue Frage *seufz*. Und wenn es nach erfolgreichem Realschulabschluß die Wahl des weiteren Weges ist (Lehre? FOS? Welcher Zweig? Andere Form der schulischen Weiterbildung?) Und dann, ab von der Schule: Operationen? Medikationen? Schüleraustausch? Kontoeröffnung? Handy? Internetzugang? Facebook-Account? Ferienjob? Ach, mir fällt eine Menge ein, wo man Ärger machen KANN, wenn man es WILL. (Mein Ex stand stolz wie Oskar auf der Abschlußfeier neben mir, als unsere Tochter als Drittbeste ihres Jahrgangs und Beste in Mathe geehrt wurde. Als am Ende der Zeremonie der Name der Schule (XXX, ein Familienname) auf einer Leinwand hinter der Bühne eingeblendet wurde, fragte er: "Wer ist XXX? Ist das der Lehrer?" Ach ja, da hat sich jemand aber toll reingehängt in die Schullaufbahn seiner Tochter. Ich mache darauf aufmerksam, daß er eine Kopie JEDES EINZELNEN Zeugnisses erhalten hat. Immerhin: Wenigstens mußte ich keine Entscheidung für die eine oder andere Schule vor ihm rechtfertigen. Allerdings: Manchmal hätte ich mich verdammt gerne mit jemandem über die Für und Wider der einen und der anderen Schule ausgetauscht und die Verantwortung für die Entscheidung nicht alleine getragen.)

von Strudelteigteilchen am 30.07.2012, 20:41



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Nachhilfe, Wahlfächer, Medikationen (es sei denn mit erheblichem Risiko verbunden), Handy, Internet, Facebook, Ferienjob - alles Alltagssorge. Schulische Probleme, die zu einer Veränderung der Schullaufbahn führen zähle ich jetzt mal zur Entscheidung weiterführende Schule. Und ab einem gewissen Alter werden da die Kinder ein wesentliches Wörtchen mitzureden haben. Das gilt auch für die Eröffnung eines Kontos oder den Schüleraustausch. :-) Ärger machen konnte er schon vorher. Und hat es auch gemacht. Ich denke, das Urteil ist so formuliert, dass auch er begreifen kann, dass weiterer Ärger nicht gut für ihn ist. :-)

von Petra28 am 30.07.2012, 21:23



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ich drück die Daumen dass er gar keinen Ärger mehr macht. Bei vielen kommt Ruhe rein, wenn sie offiziell mehr Rechte haben und nicht mehr auf fehlenden rumreiten und streiten müssen.

von Sternenschnuppe am 30.07.2012, 21:45



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Er hatte ja schon immer ganz viele Rechte, ich habe überall Vollmachten abgegeben, ihn umfassend informiert... Er hätte auch das Sorgerecht zu den Geburten haben können, wollte er damals nicht. Nun ärgerte es ihn aber doch sehr, dass die Kinder nicht die elitären Hobbies haben, die er sich für sie vorstellt. Sie haben nachmittags auch kein ausgedehntes Förderprogramm (Achtung: hier sind keine Nachhilfe oder normale Hobbies gemeint, sondern Hochbegabtenförderung.) "Leider" sind es nur ganz normale Kinder mit vielfältigen Interessen und super schulischen Leistungen, aber keine Überflieger. So wie er einer meint zu sein. ;-)

von Petra28 am 30.07.2012, 21:58