Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von crazysunshine am 13.07.2013, 12:48 Uhr

Helena83

Also in der ausbildung mit der kanzlei hätte ich 450 euro im ersten lehrjahr verdient.. dann hätte ich wahrscheinlich BAB (berufsausbildungsbeihilfe) beantragt , wohngeld und für meinen kurzen weiter H4..

so hätte cih das versucht..

in der schulischen ausbildung der ergotherapie, ist das alles ein wneig schwieriger.. weil man die schule ja bezahlen muss... 395 euro in´diesem fall..
ich werden bafög beantragen und H4 für meinen sohn.. und meine eltern übernehmen das schulgeld.. (das hatten sie so angeboten)
manche schulen arbeiten auch mit Bildungsgutscheinen aber diese in diesem jahr nicht..

Wenn du noch eine ausbildung machen möchtest, würde ich mich beim amt erkundigen.. viele firmen arbeiten mit gutscheinen.. und die können dir auch vom amt genannt werden soweit ich weiß,.und ansonsten können die dir auch gleich sagen wie das mit der finanzierung läuft..
;)

 
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