Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 29.04.2013, 22:04 Uhr

Hat nichts mit AE zu tun aber vielleicht könnt ihr helfen??

Noch was anderes gefunden. Was nun stimmt weiß ich auch nicht.

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/kuendigung/zum-grundsaetzlichen-anspruch-auf-freistellung-nach-einer-kuendigung.html

Zitat:
"Nach der Kündigung: Freistellung von der Arbeit für Jobsuche
Arbeitgeber müssen gekündigten Arbeitnehmern nach § 629 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) angemessene Zeit zum Suchen eines anderen Dienstverhältnisses gewähren. Allerdings schreibt das BGB nicht vor, welchen Umfang die Freistellung von der Arbeit haben muss. Zumindest für die Meldung bei der Agentur für Arbeit und der möglichen Beantragung von Arbeitslosengeld muss der gekündigte Arbeitnehmer frei bekommen. Auch für den Besuch von Vorstellungsgesprächen sind Arbeitnehmer in der Regel freizustellen, ohne dass für diese Zeiten Urlaub genommen werden muss."

 
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