Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 29.04.2013, 22:00 Uhr

Hat nichts mit AE zu tun aber vielleicht könnt ihr helfen??

Das ist allerdings aus dem Jahr 2003, ich weiß nicht, ob das noch Gültigkeit hat:

http://www.rechtsanwaelte-mv.de/aktuelles/aktuelles1.3..html

Zitat:

"2.2 Freistellung zur Meldung beim Arbeitsamt und zur Stellensuche
Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes enthielt eine Regelung, wonach Arbeitnehmer im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung zur Stellensuche und zur Teilnahme an Vermittlungsaktivitäten der Bundesanstalt für Arbeit haben. Diese Vorschrift ist dann im Vermittlungsausschuss auf Druck des Bundesrates aus dem Gesetz gestrichen worden."

 
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