Geschrieben von Port am 29.04.2013, 22:00 Uhr |
Hat nichts mit AE zu tun aber vielleicht könnt ihr helfen??
Das ist allerdings aus dem Jahr 2003, ich weiß nicht, ob das noch Gültigkeit hat:
http://www.rechtsanwaelte-mv.de/aktuelles/aktuelles1.3..html
Zitat:
"2.2 Freistellung zur Meldung beim Arbeitsamt und zur Stellensuche
Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes enthielt eine Regelung, wonach Arbeitnehmer im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung zur Stellensuche und zur Teilnahme an Vermittlungsaktivitäten der Bundesanstalt für Arbeit haben. Diese Vorschrift ist dann im Vermittlungsausschuss auf Druck des Bundesrates aus dem Gesetz gestrichen worden."
- Hat nichts mit AE zu tun aber vielleicht könnt ihr helfen?? - Mack4 29.04.13, 21:44
- Re: Hat nichts mit AE zu tun aber vielleicht könnt ihr helfen?? - bleibcoolMama 29.04.13, 21:58
- Re: Hat nichts mit AE zu tun aber vielleicht könnt ihr helfen?? - Port 29.04.13, 22:00
- Re: Hat nichts mit AE zu tun aber vielleicht könnt ihr helfen?? - Port 29.04.13, 22:04
- Re: Hat nichts mit AE zu tun aber vielleicht könnt ihr helfen?? - Curly-Cat 29.04.13, 22:12
- Re: Hat nichts mit AE zu tun aber vielleicht könnt ihr helfen?? - Mack4 29.04.13, 22:14
- Re: Hat nichts mit AE zu tun aber vielleicht könnt ihr helfen?? - CKEL0410 29.04.13, 22:24
- Wo steht das? - Ralph 30.04.13, 9:00
- Im BGB - shinead 30.04.13, 9:06
- Danke, man lernt nie aus... :-) - Ralph 30.04.13, 9:29
- Im BGB - shinead 30.04.13, 9:06
- Wo steht das? - Ralph 30.04.13, 9:00
WIE KANN ICH NUR SO BESCHEUERT SEIN????????
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