Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 10.10.2010, 11:30 Uhr

Hat man

Mein Ex wohnt im europäischen Ausland, genauer gesagt in der Nähe von London. Wir haben das GSR.

Der Aufwand hält sich in Grenzen. Also praktisch ist es nicht - aber hochdramatisch ist es auch wieder nicht. Ich habe gerade in einem Aufwasch für die Kinder alle möglichen Konten eröffnet, damit die Bank das für alle gleich auf einmal mit dem Vater klären könnte - aber es war jetzt nicht viel aufwändiger, als wenn er - sagen wir mal - in Hamburg gewohnt hätte. Die Briefe dauern nach London kaum länger als nach Hamburg, Großbritannien ist weitgehend störungsfrei an das internationale Telefonnetz angeschlossen - es war kein Problem, Kontakt aufzunehmen und das zu klären. Genauso mit den Ausweisen - ein Aufwasch, und dann hat man es wieder für ein paar Jahre durch. Es ist ja nicht so, als ob man jede Woche ein Konto eröffnet oder einen Ausweis beantragt.

Ansonsten: Man kann sich nicht auf das ASR "einigen" - nur ein Richter kann Dir das ASR zusprechen, auch wenn Dein Ex zustimmt.

Was das ABR angeht, da habe ich verschiedene Informationen. Mir wurde von meiner damaligen Anwältin gesagt, daß wir das gemeinsame ABR behalten, weil der Richter keinem das ABR zugesprochen hat. Aber kürzlich sagte mir jemand, der es wissen sollte, daß ich das "faktische" ABR habe, weil die Kinder seit inzwischen bald 6 Jahren alleine bei mir leben. Ich finde das durchaus verwirrend - aber jetzt nicht wichtig genug, als daß ich das unbedingt klären müßte.

Gruß,
Elisabeth.

 
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