Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von viersindwir am 10.10.2010, 10:44 Uhr

Hat man

als alleinerziehende automatisch das alleinige Aufenthaltbestimmtungsrecht auch wenn Beide das Sorgerecht haben??

Wenn der Kindsvater ins Ausland ziehen würde, wäre es besser das alleinige SOrgerecht zu haben?? Weil ich mir vorstelle, das manche Formualitäten-Sachen schwieriger zu lösen wären.

Äh...versteht mich jemand...?? Sorry.... ;-).

 
5 Antworten:

Re: Hat man

Antwort von susafi am 10.10.2010, 10:48 Uhr

wenn beide das Sorgerecht haben, haben auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sei denn es wird jemanden zugesprochen...

naja... auch wenn gleich wieder die Moralapostel kommen... wenn der KV ins Ausland geht, würde ich schon das alleinige Sorgerecht beantragen oder mich mit ihm darauf einigen...

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Re: Hat man

Antwort von viersindwir am 10.10.2010, 10:51 Uhr

Aha, ich dacht das Aufenth. wäre bei dem alleinerziehenden. Aber ok.

Alles andere steht eh in den Sternen, aber vermuten darf man ja.
Es wäre nur um die Sache zu erleichtern, aber vielleicht geht das auch anders, halt einfacher...

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Re: Hat man

Antwort von +emfut+ am 10.10.2010, 11:30 Uhr

Mein Ex wohnt im europäischen Ausland, genauer gesagt in der Nähe von London. Wir haben das GSR.

Der Aufwand hält sich in Grenzen. Also praktisch ist es nicht - aber hochdramatisch ist es auch wieder nicht. Ich habe gerade in einem Aufwasch für die Kinder alle möglichen Konten eröffnet, damit die Bank das für alle gleich auf einmal mit dem Vater klären könnte - aber es war jetzt nicht viel aufwändiger, als wenn er - sagen wir mal - in Hamburg gewohnt hätte. Die Briefe dauern nach London kaum länger als nach Hamburg, Großbritannien ist weitgehend störungsfrei an das internationale Telefonnetz angeschlossen - es war kein Problem, Kontakt aufzunehmen und das zu klären. Genauso mit den Ausweisen - ein Aufwasch, und dann hat man es wieder für ein paar Jahre durch. Es ist ja nicht so, als ob man jede Woche ein Konto eröffnet oder einen Ausweis beantragt.

Ansonsten: Man kann sich nicht auf das ASR "einigen" - nur ein Richter kann Dir das ASR zusprechen, auch wenn Dein Ex zustimmt.

Was das ABR angeht, da habe ich verschiedene Informationen. Mir wurde von meiner damaligen Anwältin gesagt, daß wir das gemeinsame ABR behalten, weil der Richter keinem das ABR zugesprochen hat. Aber kürzlich sagte mir jemand, der es wissen sollte, daß ich das "faktische" ABR habe, weil die Kinder seit inzwischen bald 6 Jahren alleine bei mir leben. Ich finde das durchaus verwirrend - aber jetzt nicht wichtig genug, als daß ich das unbedingt klären müßte.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Hat man

Antwort von bobfahrer am 10.10.2010, 11:56 Uhr

....Großbritannien ist weitgehend störungsfrei an das internationale Telefonnetz angeschlossen ....


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Emfut danke schön, ich denke dann bekommen wir das auch hin.

Antwort von viersindwir am 10.10.2010, 12:21 Uhr

Vielen Dank!!

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