Geschrieben von Keks10 am 10.10.2010, 10:29 Uhr |
Kita - Essensgeld...???
wie macht ihr das, teilt ihr euch mit den KV in das Essensgeld rein o. bezahlt ihr das allein...???
alleine
Antwort von krümel und murmel am 10.10.2010, 10:31 Uhr
dafür bekomme ich doch unterhalt vom vater
Re: alleine
Antwort von viersindwir am 10.10.2010, 10:37 Uhr
Wenn sie mal im KiGa essen, dann zahl ich das alleine...
Wenn sie bei dir essen würden, bekommst du es auch nicht wieder..
Du bekommst doch Unterhalt.
Re: Kita - Essensgeld...???
Antwort von susafi am 10.10.2010, 10:41 Uhr
Ich teile mir das mit dem Staat... der übernimmt die Hälfte, wäre für mich sonst auch unbezahlbar für 3 Kinder...
Re:
Antwort von shortie am 10.10.2010, 11:09 Uhr
Alles alleine. Gibt auch keine Ermäßigung.
Der Vater hatte seinen Anteil geleistet, findet er, vor Jahren hat er Bruchteile der Kigagebühr und Essen bezahlt, weil er der Alleinverdiener war, ich war in Ausbildung, der Satz war daher stark ermäßigt, und irgendwann hat er sich Stück für Stück rausgezogen.
Zahle für die Kinder alles und voll alleine. Das ist ein Batzen! Für den Kleinsten ca.210 Euro halbtags inkl. Mittag.
Hab auch keine Lust, mich um sowas zu streiten.
Bzw. kenne ich obige Aussage schon.
P.S.: Re:
Antwort von shortie am 10.10.2010, 11:11 Uhr
Unterhalt bekomme ich nicht, UV aber. Anschließend werde ich nie wieder einen Cent sehen. Der Vater arbeitet nicht mehr, als es für´s Überleben nötig ist, und sollte was über sein, ist seine Ursprungsfamilie Rezipient. :-)
allein
Antwort von mf4 am 10.10.2010, 11:21 Uhr
Bekomme seit 2 Jahren keinen Cent Unterhalt... kaufe sonst auch alles allein außer zum Geburtstag/Weihnachten/Einschulung. Da bestehe ich drauf, dass er was dazu gibt.
Re: Kita - Essensgeld...???
Antwort von +emfut+ am 10.10.2010, 11:51 Uhr
Mein Ex zahlt sowieso nichts, insofern gibt es da nichts zu diskutieren.
Aber auch sonst würde ich das definitiv unter "alleine" einsortieren - schließlich muß ich es ja auch alleine bezahlen, wenn das Kind bei mir zu Hause ißt. Nahrung ist durch den normalen Unterhalt abgedeckt und auch nicht wirklich "unvorhersehbar".
Gruß,
Elisabeth.
Ich bestreite sämtliche Extra-Kosten alleine.......
Antwort von leaelk am 10.10.2010, 12:22 Uhr
Hallo,
ich erhalte regelmäßig Unterhalt für die Kinder und bestreite sämtliche Extra-Kosten alleine (Zahnspange, Klassenfahrt, Betreuungskosten, Essensgelder, usw.)
Mir ist das zu anstrengend für jede Kleinigkeit fragen zu gehen.
LG Kerstin
wenn man es bezahlen kann
Antwort von Keksraupe am 10.10.2010, 14:49 Uhr
ich hatte bis vor kurzem grad nen azubi lohn, udn ab jetzt bekomme ich bafög
da ist nicht viel mit sparen oder zurücklegen für die kids, geschweige denn sondersachen zu zahlen
klar, essensgeld zahle ich, dafür hab ich ja Kindergeld und Unterhalt und eigenes Geld. Aber Klassenfahrten etc werden geteilt, bzw bei extrem teuren Sachen nehm eich auch mal den Notfond der Schul ein Anspruch
Re: Kita - Essensgeld...???
Antwort von nociolla am 10.10.2010, 17:45 Uhr
Ich bezahle das alleine genau so wie alles andere was die Kinder in der Schule brauchen .
zu Klassenfahrten gab er bis jetzt immer die 1/2 dazu , aber nur unter Protest und jetzt sagte er klar macht er das nicht mehr er hat bald noch 2 Kinder da können sie nur noch fahren wenn ich es alleine bezahlen kann .
Aber gegen euch ist es hier echt Preiswert denke ich .
Kind 1 bezahlt pro essen 1,90 € mit Trinken 1,80 € ohne Trinken
Kind 2 bezahlt nur 1,70 € oder 1.60 €
In der Schule , aber Kind 2 isst nicht jeden Tag Kind 1 Jahr .
Der Hort kostet mich für 20 Stunden die Woche Für Kind 1 31 € im Monat und für Kind 2 25 € im Monat .
Und 20 Stunden reichen mir da es eine Halbtagsschule ist bis 14 Uhr und Hort ab 14 Uhr um 17 Uhr machen die eh zu .
Klar wären mehr Stunden toll , aber nur wenn der Hort länger auf macht Abend .
Gruß
Noci
Re: Kita - Essensgeld...???
Antwort von minimann am 10.10.2010, 18:37 Uhr
allein
Alleine
Antwort von dani-h am 10.10.2010, 19:24 Uhr
Meines Wissens nach muß er KV dafür auch nicht mitbezahlen, sondern die Verpflegung ist anteilig im Unterhalt mit drin. Nur die Betreuungskosten sind nochmal Sonderbedarf.
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