Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 05.09.2013, 15:42 Uhr

Generell an die KM???



Nochmal politisch korrekt:

Da der Unterhalt generell bei minderjährigen Kindern auf das Konto des betreuenden Elternteils zu überweisen ist, ist auch eine Nachzahlung dort hin zu überweisen.

 
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