Geschrieben von shinead am 05.09.2013, 15:42 Uhr |
Generell an die KM???
Nochmal politisch korrekt:
Da der Unterhalt generell bei minderjährigen Kindern auf das Konto des betreuenden Elternteils zu überweisen ist, ist auch eine Nachzahlung dort hin zu überweisen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - Keks10 04.09.13, 21:42
- Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - Holzkohle 04.09.13, 23:30
- Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - desireekk 05.09.13, 9:20
- Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - shinead 05.09.13, 9:25
- Generell an die KM??? - desireekk 05.09.13, 15:24
- Re: Generell an die KM??? - shinead 05.09.13, 15:42
- Generell an die KM??? - desireekk 05.09.13, 15:24
- Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - MarieChristine 08.09.13, 10:05
- Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - Holzkohle 04.09.13, 23:30
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