Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 05.09.2013, 15:24 Uhr

Generell an die KM???

Hallo shinead,

ich zietiere mal:

"Da der Unterhalt generell bei minderjährigen Kindern auf das Konto der KM zu überweisen ist"
.... hu... generell ist in dem satz aber wirklich nicht richtig :-)
Nur weil die meisten minderjährigen und damit unterhaltsberechtigten Kinder bei der KM leben, ist das aber noch lange nicht generell :-)

Frag mal unsere Quotenmänner hier was sie von der Aussage halten

Liebe Grüße

Désirée

 
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