Geschrieben von desireekk am 05.09.2013, 15:24 Uhr |
Generell an die KM???
Hallo shinead,
ich zietiere mal:
"Da der Unterhalt generell bei minderjährigen Kindern auf das Konto der KM zu überweisen ist"
.... hu... generell ist in dem satz aber wirklich nicht richtig :-)
Nur weil die meisten minderjährigen und damit unterhaltsberechtigten Kinder bei der KM leben, ist das aber noch lange nicht generell :-)
Frag mal unsere Quotenmänner hier was sie von der Aussage halten
Liebe Grüße
Désirée
- Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - Keks10 04.09.13, 21:42
- Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - Holzkohle 04.09.13, 23:30
- Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - desireekk 05.09.13, 9:20
- Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - shinead 05.09.13, 9:25
- Generell an die KM??? - desireekk 05.09.13, 15:24
- Re: Generell an die KM??? - shinead 05.09.13, 15:42
- Generell an die KM??? - desireekk 05.09.13, 15:24
- Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - MarieChristine 08.09.13, 10:05
- Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ?? - Holzkohle 04.09.13, 23:30
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