Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 13:53 Uhr

Genau deswegen ist meine Prognose....

Wenn sie halbwegs schlau war, hat sie "Schulgeld" auf die Quittung geschrieben.

Doch, die Drohung des VM ist real - er muß den Mietvertrag nicht mit einem der beiden Mietschuldner weiterführen, nur weil der andere kündigt. Wenn beide im MV stehen, dann muß man gemeinsam kündigen (und kann die Zustimmung des jeweils anderen einklagen - geht recht fix). Dem Vermieter steht es dann frei, das Mietverhältnis mit einem von beiden wieder aufzunehmen - oder sich einen komplett neuen Mieter zu suchen. Alternativ wird der bestehende Mietvertrag auf einen der beiden Mieter umgeschrieben - das geht aber nur, wenn alle drei Vertragsparteien - auch der Vermieter! - dem zustimmen. Warum sollten zwei von drei Vertragsparteien einen Vertrag ohne Zustimmung des dritten Vertragspartners einfach ändern können? Been there....

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.