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Geschrieben von ankee83 am 23.11.2014, 17:58 Uhr

Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Hallo,
folgender Sachverhalt: KV zahlt keinen Unterhalt. Ich bekomme Unterhaltsvorschuss 180e im Monat. Das Kind kam jetzt in eine Waldorfschule wo ich 220 im Monate bezahle + etliche Gebuehren von insgesamt 500e. KV hat mir die Haelfte davon gegeben und ich habe es auch quittiert.

Wird mir das Geld jetzt vom Unterhaltsvorschuss abgezogen?

Wie ist da die Regelung? Die Vereinbarung mit ihm war, dass wir uns die zusaetzlichen Kosten fuer die Privatschule teilen.

 
16 Antworten:

Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von Sternenschnuppe am 23.11.2014, 18:06 Uhr

Ja. Hat schon einen faden Beigeschmack sich vom Vater die Privatschule mitfinanzieren zu lassen und vom Steuerzahler den Unterhalt sponsern zu lassen.
Unten schreibst Du er bekommt H4 ? Kann aber 250€ zuschiessen ?

Zur Frage: Ja. Das solltest Du melden.

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von sterntaler82 am 23.11.2014, 18:08 Uhr

Na so schlecht kann er ja nicht sein, meiner würde mir nicht mal nen feuchten
Händedruck dazu tun. Und ja das musst du angeben

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von ankee83 am 23.11.2014, 18:11 Uhr

Okay danke. Das gebe ich dann an. Oh glaube mir, er ist ein richtiges A********! Das Jugendamt holt sich das Geld auf jeden Fall von ihm.. !

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von mf4 am 23.11.2014, 18:15 Uhr

Er bekommt 800 aber wohnt auf 140m² allein und kann noch 250 locker machen und dann monatlich 110 für die Luxusschule?

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von ankee83 am 23.11.2014, 18:24 Uhr

ganz genau.. da frage ich mich wie dumm ist das amt bitte??

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von Franke am 23.11.2014, 18:26 Uhr

Wenn er darüber hinaus ohne Murren und Knurren den gesamten Unterhaltsvorschuss zurückzahlt, dann ist alles gut.

Wenn er dort in einem halben Jahr sagt, Du wolltest das doch mitteilen, dass Du das Geld von ihm bekommen hast, dann ist das nicht gut für Dich.

Wenn Ihr beide den Mund haltet und er den Unterhaltsvorschuss gar nicht oder nur teilweise zurückzahlt, dann habt Ihr gemeinsam den Staat besch . . . ummelt.

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von mf4 am 23.11.2014, 18:29 Uhr

Das funktioniert doch alles gar nicht...
es gibt eine gewisse Vorgabe welche Wohnung wie viel gestützt wird. Beispielsweise für 1 Person 45m² und 400€ warm... wenn er aber 800€ warm zahlt ist doch schon klar, dass er Einnahmen haben muss wie das Amt nicht kennt.

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von ankee83 am 23.11.2014, 18:33 Uhr

ich weiss nicht wie er das dem amt vermittelt hat.. er war ja nicht beim amt.. er war selbstaendig vorher.. jetzt ist er beim amt.. in der wohnung ist er ja schon laenger.. vielleicht hat er denen erzaehlt dass er weniger zahlt aber die whg kostet auch nur 600e .. !

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von mf4 am 23.11.2014, 18:39 Uhr

Egal was der erzählt hat, Mietverträge muss man vorlegen und Bankauszüge auch.
600 für 140m² ist nicht viel aber zu viele m² und sicher auch zu teuer für 1 Person.

Wie lange wohnt er denn allein da?

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.11.2014, 18:58 Uhr

Und was passiert, wenn der KV jetzt zur Rückzahlung des UHV verknackt wird und daher die Kosten der Privatschule nicht mehr übernehmen kann/will? Kannst Du das notfalls auch alleine zahlen? Auf Dauer?

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von ankee83 am 23.11.2014, 19:03 Uhr

Ja da hast du Recht.. ich finde es komisch.. er wohnt da schon seit 2009 allein.. aber eigentlich hast du Recht, wie haben sie ihm das genehmigt, wenn ich noch im Vertrag bin???

Ja da bin ich halt jetzt auch am Ueberlegen mit der neuen Schule. Die Schule ist toll, gar keine Frage aber wenn ich diese komplett bezahlen muss, wirds knapp bei mir :( wo es eh schon so knapp ist, deshalb hat es mich ja auch sehr erfreut, dass er bereit ist sich bei der schule mitzubeteiligen, vom amt haben sie ihn wohl gesagt, er muss das geld fuer den unterhaltsvorschuss erst bezahlen, wenn er nicht mehr harz 4 ist..

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Re: Unterhaltsvorschuss einmalige Zahlungen vom Vater Regelung???

Antwort von mf4 am 23.11.2014, 19:07 Uhr

Wenn bekant wird, dass er die Scheine für die nicht nötige Schule locker machen kann wird der Staat wohl eher wollen, dass er Unterhalt zahlt.

Warum du nach nun 5 Jahren noch im Mietvertrag bist erschließt sich mir nicht. Soll er sich doch was neues suchen. Das kann dir doch schnuppe sein. Macht er Mietschulden sind es dann auch deine.

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Re: Du hast fest einkalkuliert, dass ein Schwarzarbeiter und Hartz-4-Leistungsempfänger

Antwort von Franke am 24.11.2014, 11:04 Uhr

. . . dauerhaft die Hälfte von monatlich über 200 € Schulgeld bezahlt?

Während er zugleich keinen einzigen € Unterhalt zahlt oder Unterhaltsvorschuss erstattet?



Beim ersten Drüberlesen hatte ich gedacht, die Hälfte von einmalig 500 € . . .

Ich sehe dunkle Wolken am Horizont . . .

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Genau deswegen ist meine Prognose....

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 12:59 Uhr

.... daß die AP weiterhin fein die Füße stillhält.

Option 1 ist nämlich: Sie schwärzt ihn an wegen Schwarzarbeit und kündigt die Wohnung. Ergebnis wird sein, daß er erstens weniger Kohle hat und zweitens unerfreut ist, weil er auf der Straße sitzt. Das führt in der Folge zu Unwilligkeit und evtl. (je nach Höhe des verbleibenden Einkommens) auch Unfähigkeit, den Verpflichtungen an die Privatschule nachzukommen. Da ja eh nur sie unterschrieben hat (altes Muster, nehme ich an), kann er seine Schul-Zuzahlungen (genauso wie seine Mietzahlungen, übrigens) von einem Tag auf den anderen einstellen - Konsequenzen hat das vor allem für sie.

Option 2 ist viel netter: Sie schweigt fein still und sackt das Geld ein - den UHV vom Amt und seine Zuzahlung für die Privatschule.

Sie manövriert sich da immer weiter in ein Geflecht von Abhängigkeiten. Sie ist darauf angewiesen, daß er die Miete und den Privatschul-Anteil zahlt - wobei er natürlich auch darauf angewiesen ist, daß sie die Klappe hält. Aber wenn sie jetzt das Schulgeld annimmt, hängt sie mit drin - da kann sie keinem mehr erzählen, sie hätte von den "Zusatzeinkünften" nichts gewußt.

Das kann ewig gut gehen - aber konsequenterweise sollte sie dann schauen, wie sie ihn zumindest wieder akzeptabel finden kann. Es ist sehr ungünstig, wenn man einen "partner in crime" hat, den man auf den Tod nicht leiden kann. Mißtrauen - unbedingt! Aber unkontrollierter Haß - wenig hilfreich!

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Re: Genau deswegen ist meine Prognose....

Antwort von Danyshope am 24.11.2014, 13:38 Uhr

Warum, er zahlt doch Unterhalt. Er zahlt jeden Monat 250 € in Zukunft. Das sie dann keine entsprechende Meldung macht, dafür kann er ja nichts...

Im Grunde genommen ist er dann fein raus, und sie begeht Sozialbetrug....


Wegen Wohnung kündigen, das kann sie eh nicht. Sie kann höchstens eine Teilkündigung bewirken, sprich der Vermieter läßt sie aus dem aus dem Mietvertrag. Das hätte ich persönlich schon vor 5 Jahren gemacht. Die Drohung des Vermieters ist eh nichtig. Und spätstens mit Einzug der neuen hätte er ja eh wieder eine 2te Person....

Würde mich auch nicht wundern wenn sie beim Amt weiterhin als wohnhaft gemeldet ist, und er entsprechend Hartz4 bekommt. Und mal ehrlich, wenn das hinhaut, udn fliegt irgendwann auf, dann wird ihr kein mensch glauben, das sie aus "Gutwill" seit 5 Jahren im Mietvertrag geblieben ist. Da dürfte wohl eher fast jeder an eine Scheintrennung wegen Sozialbetruges denken.

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Re: Genau deswegen ist meine Prognose....

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 13:53 Uhr

Wenn sie halbwegs schlau war, hat sie "Schulgeld" auf die Quittung geschrieben.

Doch, die Drohung des VM ist real - er muß den Mietvertrag nicht mit einem der beiden Mietschuldner weiterführen, nur weil der andere kündigt. Wenn beide im MV stehen, dann muß man gemeinsam kündigen (und kann die Zustimmung des jeweils anderen einklagen - geht recht fix). Dem Vermieter steht es dann frei, das Mietverhältnis mit einem von beiden wieder aufzunehmen - oder sich einen komplett neuen Mieter zu suchen. Alternativ wird der bestehende Mietvertrag auf einen der beiden Mieter umgeschrieben - das geht aber nur, wenn alle drei Vertragsparteien - auch der Vermieter! - dem zustimmen. Warum sollten zwei von drei Vertragsparteien einen Vertrag ohne Zustimmung des dritten Vertragspartners einfach ändern können? Been there....

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