Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 21.06.2009, 13:05 Uhr

Ganz kurze Frist setzen...

Das darf er NICHT!!!

Wie schon gesagt wurde, setze ihm eine kurze Frist von wenigen Tagen!!!, die Bilder aus dem Netz zu nehmen. Ansonsten würde ich rechtliche Schritte einleiten und das weitere Procedere mit einem Anwalt besprechen.

Bilder im Netz, da würde bei mir der Spaß aufhören!

LG
SPMFL

 
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