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Geschrieben von apolia am 21.06.2009, 11:44 Uhr

veröffentlichung von bildern im net..

hallo mädels..!
wisst ihr,ob ich meinem ex verbieten kann,dass er bilder von meiner tochter im net veröffentlicht?
ich möchte das nicht!
bilder in der wanne,bilder wo die maus mir beim stillen in die brust beisst (man sieht zwar meinen kopf nicht,aber die leute,die seine seite besuchen kennen mich)..57 bilder!
er kümmert sich nicht um die kleine,und hat auch kein sorgerecht.

 
6 Antworten:

Re: veröffentlichung von bildern im net..

Antwort von Tachpost am 21.06.2009, 11:56 Uhr

Hallo,

wie das rein rechtlich aussieht weiss ich nicht.
Ich würde ihn zunächst mal freundlich bitten,die Bilder zu entfernen.
Wenn er das nicht tut,würde ich den Gang zum Anwalt wählen.
Aber vielleicht weiss hier über die rechtliche Lage jemand anders besser Bescheid.

LG
Birgit

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Re: veröffentlichung von bildern im net..

Antwort von Dani01 am 21.06.2009, 12:04 Uhr

Hallo,
das ist, wenn Du es nicht willst, verboten.

Schutz von Schutzbefohlenen oder sowas.

Die Frage ist nur, wie Du das durchsetzten willst.

erstmal würde ich ihn bitte, die Bidler zu entfernen.

LG
D.

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Re: veröffentlichung von bildern im net..

Antwort von Keksraupe am 21.06.2009, 12:18 Uhr

er darf das NICHT

ende aus, ICH würde ihn direkt anzeigen (da kenne ich kein Pardon, Bilder einfach ins Netz stellen geht GARNICHT!)

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Ganz kurze Frist setzen...

Antwort von Ralph am 21.06.2009, 12:42 Uhr

Hallo Apolia,

ich bin mir ziemlich sicher, daß er das nicht darf.
Ich würde ihm jetzt eine Email schicken und ihn nicht bitten, sondern AUFFORDERN, die Bilder sofort und unverzüglich zu entfernen, und zwar alle und restlos. Als Frist würde ich ihm morgen 20.00 Uhr setzen, andernfalls Du sofort juristische Schritte einleiten wirst.

Sind die Bilder noch da, würde ich zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Soweit ich weiß, kommt es dann noch auf diverse Dinge an, z.B. ob Passwordschutz besteht oder nicht (daran wird juristisch die Zugänglichkeit im Internet für jedermann festgemacht). Deine Bilder muß er auf jeden Fall vom Netz nehmen.
Ich würde auch keine große Zeit verlieren, denn jeden Tag, an dem die Bilder im Netz sind, können die Bilder kopiert werden, und sind damit sämtlicher Umlaufkontrolle entzogen.

Das ist übrigens auch der Grund, weshalb ich mit Fotos von mir im Netz äußerst sparsam bin.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Ganz kurze Frist setzen...

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 21.06.2009, 13:05 Uhr

Das darf er NICHT!!!

Wie schon gesagt wurde, setze ihm eine kurze Frist von wenigen Tagen!!!, die Bilder aus dem Netz zu nehmen. Ansonsten würde ich rechtliche Schritte einleiten und das weitere Procedere mit einem Anwalt besprechen.

Bilder im Netz, da würde bei mir der Spaß aufhören!

LG
SPMFL

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Re: Ganz kurze Frist setzen...

Antwort von apolia am 21.06.2009, 15:42 Uhr

ans kopieren habe ich noch gar nicht gedacht! danke für den tipp!!

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