Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 16.08.2012, 8:45 Uhr

@ Fröschli

Eigentlich müssten die in den Berechnungen vom Unterhalt zumindest namentlich benannt sein.

Unser gemeinsames Kind steht auch namentlich in der Berechnung für die Töchter meines Partners.

 
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