Geschrieben von Strudelteigteilchen am 05.04.2015, 20:23 Uhr |
Frage
Unwiderruflich ist es nicht, aber eine neue Entscheidung braucht schon mehr als nur ein "Jetzt aber!"
Bei uns war es so, daß das Gericht von sich aus einen Termin genannt hat, zu dem der KV einen neuen Antrag hätte stellen können (und zwar war das der Schulwechsel des großen Kindes). Hat er aber nie gemacht.....
- Frage - Witch 05.04.15, 19:41
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Kann sozialamt die nennung des kindsvaters erzwingen?
Eure meinung bitte !
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