Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.01.2012, 11:31 Uhr |
Frage zum Unterhalt AN den KV
Wieso äußert sich der Richter zur Anzahl der Stunden, die Du arbeitslos gemeldet bist? Richter äußern sich im allgemeinen nur zu Dingen, zu denen sie gefragt werden - aber wer hat ihn dazu befragt, und warum?
Was den Unterhalt angeht: Mein Ex wollte auch Unterhalt von mir. Der Richter hat sich an die Stirn getippt. Er ist den Kindern unterhaltspflichtig - und wenn er schon keinen Unterhalt zahlen kann, weil arbeitslos, dann kann er nicht auch noch Unterhalt von mir erwarten. Er hat sich um einen Job zu kümmern, der ihn ernährt - und auch noch Unterhalt für die Kinder abwirft. (Daß er das seit 7 Jahren nicht tut und sich ins Ausland abgesetzt hat, damit er nicht gezwungen werden kann, steht auf einem anderen Blatt.)
Was ich nicht verstehe: Arbeitest Du denn nun oder nicht? Du bist ja scheinbar arbeitslos gemeldet, sonst wäre dem Arbeitsamt ja Deine Stundenzahl egal. Von was sollst Du also Unterhalt zahlen? Und daß Du besser verdienst als Dein Ex ist dann ja wohl auch eher eine Hypothese für irgendeine mögliche Zukunft, und keine Realität.
- Frage zum Unterhalt AN den KV - HeikeB1969 27.01.12, 10:52
- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - vallie 27.01.12, 11:18
- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - HeikeB1969 27.01.12, 12:04
- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - Strudelteigteilchen 27.01.12, 11:31
- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - HeikeB1969 27.01.12, 12:00
- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - shinead 27.01.12, 11:35
- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - HeikeB1969 27.01.12, 12:09
- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - shinead 27.01.12, 13:56
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- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - nane973 27.01.12, 11:52
- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - HeikeB1969 27.01.12, 12:13
- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - nane973 27.01.12, 12:45
- @nane973 hast PN - HeikeB1969 27.01.12, 15:04
- Re: Frage zum Unterhalt AN den KV - nane973 27.01.12, 12:45
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