Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.02.2015, 16:44 Uhr

Frage dazu

Du mußt nachweisen, daß Du zumindest VERSUCHT hast, ihn zu finden. Zum Beispiel: Einschreiben an die letzte bekannte Adresse (das dann zurückgekommen sein sollte), Mails an die letzte(n) Dir bekannte(n) Adresse(n), Nachweise über Anrufe bei der letzten bekannten Telefonnummer (Einzelnachweis), Einschreiben an den letzten bekannten Arbeitgeber....

Been there...

 
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