Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von chartinael am 10.11.2011, 16:30 Uhr

Find ich unsinnig ...

warum sollte die Mutter einem unbeteiligten Dritten den Namen nennen müssen? Wichtiger fände ich, daß die Mutter die zu Unrecht erhaltenen Unterhaltszahlungen zurück erstattet. Warum sollte der falsche Vater im Nachhinein das Gerenne haben, sich sein Geld von einem Dritten zurückzuholen? Nee nee nee ... völlig verquerer Ansatz.

Alles geht über die Mutter ... sie hat die Zahlungen erhalten, sie sollte zurückzahlen. Dann soll sie die Unterhaltszahlungen für ihr Kind beim vermeindlich echten Vater einklagen ... naja ... nee ... also wirklich ... sowas von verquer ...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.