Geschrieben von chartinael am 10.11.2011, 16:30 Uhr |
Find ich unsinnig ...
warum sollte die Mutter einem unbeteiligten Dritten den Namen nennen müssen? Wichtiger fände ich, daß die Mutter die zu Unrecht erhaltenen Unterhaltszahlungen zurück erstattet. Warum sollte der falsche Vater im Nachhinein das Gerenne haben, sich sein Geld von einem Dritten zurückzuholen? Nee nee nee ... völlig verquerer Ansatz.
Alles geht über die Mutter ... sie hat die Zahlungen erhalten, sie sollte zurückzahlen. Dann soll sie die Unterhaltszahlungen für ihr Kind beim vermeindlich echten Vater einklagen ... naja ... nee ... also wirklich ... sowas von verquer ...
- Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers nennen (Update)___Nur Info - peekaboo 10.11.11, 12:57
- Bescheuerte Aussage... - Ralph 10.11.11, 13:47
- Keine Ahnung... Hab ich nur aus den news kopert... - peekaboo 10.11.11, 13:54
- Re: Bescheuerte Aussage... - FrauKrause 10.11.11, 14:53
- Find ich unsinnig ... - chartinael 10.11.11, 16:30
- Re: Find ich unsinnig ... - shinead 10.11.11, 16:44
- Das interessante ist.... - Strudelteigteilchen 12.11.11, 9:40
- Re: Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers nennen (Update)___Nur Info - Nimo1107 12.11.11, 14:56
- Bescheuerte Aussage... - Ralph 10.11.11, 13:47
Nochmal Schule
Ich liebe meine sachbearbeiterin...
Schlechtes Gewissen
Nachnamen ändern lassen.
Nicht ae, an die Männer und andere Auskenner
Familienversichert über den Vater und Zahnspange...
Unterhaltsschulden
Mein Feedback
Schulschwierigkeiten