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Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers nennen (Update)___Nur Info

Thema: Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers nennen (Update)___Nur Info

Kostenloser VoIP Account www.sipgate.de Mit echter Wunschrufnummer, SMS und Voicemail. Jetzt registrieren! Kürzlich warf der Bundesgerichtshof die Frage auf, ob Mütter den Namen des leiblichen Vaters ihres Kindes nennen müssen. Nun wurde beschlossen: Ja, sie müssen. Ursprünglich hatte ein Vater geklagt, der Unterhalt irrtümlicherweise gezahlt hatte (ShortNews berichtete). Nun wurden die Rechte dieser Scheinväter eindeutig gestärkt. Mütter müssen den Erzeugernamen verraten. Experten schätzen, dass fünf Prozent sogenannter "Kuckuckskinder" nicht vom aufziehenden Vater stammen.

von peekaboo am 10.11.2011, 12:57



Antwort auf Beitrag von peekaboo

"...Experten schätzen, dass fünf Prozent sogenannter "Kuckuckskinder" nicht vom aufziehenden Vater stammen..." Aha, und die anderen 95% der "Kuckuckskinder" sind vom aufziehenden Vater, warum heißen die dann auch Kuckuckskinder?? *grübel* Snoopy

von Ralph am 10.11.2011, 13:47



Antwort auf Beitrag von Ralph

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von peekaboo am 10.11.2011, 13:54



Antwort auf Beitrag von Ralph

Klasse....!!! Ausdruck/Inhalt: 6. Setzen....!

von FrauKrause am 10.11.2011, 14:53



Antwort auf Beitrag von peekaboo

warum sollte die Mutter einem unbeteiligten Dritten den Namen nennen müssen? Wichtiger fände ich, daß die Mutter die zu Unrecht erhaltenen Unterhaltszahlungen zurück erstattet. Warum sollte der falsche Vater im Nachhinein das Gerenne haben, sich sein Geld von einem Dritten zurückzuholen? Nee nee nee ... völlig verquerer Ansatz. Alles geht über die Mutter ... sie hat die Zahlungen erhalten, sie sollte zurückzahlen. Dann soll sie die Unterhaltszahlungen für ihr Kind beim vermeindlich echten Vater einklagen ... naja ... nee ... also wirklich ... sowas von verquer ...

von chartinael am 10.11.2011, 16:30



Antwort auf Beitrag von chartinael

Naja, unbeteiligter Dritter ist der ehemlige Zahldaddy ja nicht wirklich. Er muss sich aber den gezahlten Unterhalt beim Unterhaltsschuldner - also dem eigentlichen Erzeuger wieder holen. Sonst müsste man die Mutter wegen Betruges verklagen. Das wäre jetzt aber für den eigentlich unbeteiligten Dritten (nämlich das Kind) absolut nicht von Vorteil. Irgendwie kann ich es nachvollziehen, auf der anderen Seite schüttele ich den Kopf...

von shinead am 10.11.2011, 16:44



Antwort auf Beitrag von chartinael

.... daß das dem Kläger im vorliegenden Fall ausgereicht hätte. Er wollte in erster Linie das Geld, nicht den Namen. Aber rechtlich kann er den Unterhalt nicht von der Frau zurückfordern. Also muß er wissen, wen er verklagen kann. Wenn die Frau das Geld einfach gezahlt hätte - unabhängig von ihrer rechtlichen Verpflichtung - wäre es gar nicht zu dem Prozess und dem Urteil gekommen. Da hat sich die Gutste selber ins Knie geschossen *lach*.

von Strudelteigteilchen am 12.11.2011, 09:40



Antwort auf Beitrag von peekaboo

Super Sache für einen Vater der nichts von dem Kind wusste. Darfst es nicht aufwachsen sehen, hast keine Bindung, dann fliegt die Frau auf und dann soll er ( der von nichts wusste ) mal bitte etliche tausend Euro nachzahlen ? Ne, finde ich unmöglich ! Zumindest wenn der richtige nix wusste.

Mitglied inaktiv - 12.11.2011, 14:56