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Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers nennen (Update)___Nur Info
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Kürzlich warf der Bundesgerichtshof die Frage auf, ob Mütter den Namen des leiblichen Vaters ihres Kindes nennen müssen. Nun wurde beschlossen: Ja, sie müssen.
Ursprünglich hatte ein Vater geklagt, der Unterhalt irrtümlicherweise gezahlt hatte (ShortNews berichtete). Nun wurden die Rechte dieser Scheinväter eindeutig gestärkt. Mütter müssen den Erzeugernamen verraten.
Experten schätzen, dass fünf Prozent sogenannter "Kuckuckskinder" nicht vom aufziehenden Vater stammen.
von
peekaboo
am 10.11.2011, 12:57
"...Experten schätzen, dass fünf Prozent sogenannter "Kuckuckskinder" nicht vom aufziehenden Vater stammen..."
Aha, und die anderen 95% der "Kuckuckskinder" sind vom aufziehenden Vater, warum heißen die dann auch Kuckuckskinder?? *grübel*
Snoopy
von
Ralph
am 10.11.2011, 13:47
.
von
peekaboo
am 10.11.2011, 13:54
Klasse....!!! Ausdruck/Inhalt: 6. Setzen....!
von
FrauKrause
am 10.11.2011, 14:53
warum sollte die Mutter einem unbeteiligten Dritten den Namen nennen müssen? Wichtiger fände ich, daß die Mutter die zu Unrecht erhaltenen Unterhaltszahlungen zurück erstattet. Warum sollte der falsche Vater im Nachhinein das Gerenne haben, sich sein Geld von einem Dritten zurückzuholen? Nee nee nee ... völlig verquerer Ansatz.
Alles geht über die Mutter ... sie hat die Zahlungen erhalten, sie sollte zurückzahlen. Dann soll sie die Unterhaltszahlungen für ihr Kind beim vermeindlich echten Vater einklagen ... naja ... nee ... also wirklich ... sowas von verquer ...
von
chartinael
am 10.11.2011, 16:30
Naja, unbeteiligter Dritter ist der ehemlige Zahldaddy ja nicht wirklich.
Er muss sich aber den gezahlten Unterhalt beim Unterhaltsschuldner - also dem eigentlichen Erzeuger wieder holen.
Sonst müsste man die Mutter wegen Betruges verklagen. Das wäre jetzt aber für den eigentlich unbeteiligten Dritten (nämlich das Kind) absolut nicht von Vorteil.
Irgendwie kann ich es nachvollziehen, auf der anderen Seite schüttele ich den Kopf...
von
shinead
am 10.11.2011, 16:44
.... daß das dem Kläger im vorliegenden Fall ausgereicht hätte. Er wollte in erster Linie das Geld, nicht den Namen.
Aber rechtlich kann er den Unterhalt nicht von der Frau zurückfordern. Also muß er wissen, wen er verklagen kann.
Wenn die Frau das Geld einfach gezahlt hätte - unabhängig von ihrer rechtlichen Verpflichtung - wäre es gar nicht zu dem Prozess und dem Urteil gekommen. Da hat sich die Gutste selber ins Knie geschossen *lach*.
von
Strudelteigteilchen
am 12.11.2011, 09:40
Super Sache für einen Vater der nichts von dem Kind wusste.
Darfst es nicht aufwachsen sehen, hast keine Bindung, dann fliegt die Frau auf und dann soll er ( der von nichts wusste ) mal bitte etliche tausend Euro nachzahlen ?
Ne, finde ich unmöglich !
Zumindest wenn der richtige nix wusste.
Mitglied inaktiv - 12.11.2011, 14:56