Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 19.06.2010, 7:37 Uhr

Fast volljährig ....

Guten Morgen,
mein Großer wird ja bald volljährig und er weiß, dass er dann seinen Vater auf Unterhalt verklagen muss. Normalerweise steht der höhere Unterhalt ja ab dem 1. des Geburtstagsmonat dem Kind zu. Heißt dies, er kann auch schon zum 1. diesen Antrag stellen? Weiß das jemand? Sollte dies direkt der Anwalt einfordern?

Wir hatten gestern eine längere Unterhaltung und kamen auch zu dem Thema: Kennenlernen der väterlichen Seite. Es besteht kein Kontakt.
ICH rate meinem Sohn, Kontakt zu meinen Ex-Schwiegereltern aufzunehmen, weil irgendwann ist es zu spät. Er soll auch mal von dieser Seite hören, warum sie nie Kontakt wollten. ICH halte es für wichtig, dass er dort auch mal Kontakt bekommt.
ER will nicht! DIE wollten nie (ist ja meine Aussage) und er braucht sie nicht.
Auch meiner Argumentation (du kennst nur meine Version und ich glaube, dass sie mich strafen wollten) will er nicht folgen.
Seinen Vater will er - nach dem erzwungenen Vaterschaftstest vor 2 Jahren - erst nach Studium versuchen kennenzulernen. Vielleicht kommt es vorher bei einer Gerichtsverhandlung zum Treffen.

Liege ich so falsch, dass es wichtig für ihn wäre? Dass er sich später vielleicht wünscht, hätte ich es damals gemacht? Zwingen kann und will ich ihn natürlich nicht.

Süß war aber der Satz: Mama, du hast mich zu dem gemacht, was ich heut bin. Beklagen kannst du dich nicht, oder???? Ich finde, du hast das super gemacht........

 
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