Geschrieben von Sternenschnuppe am 17.01.2016, 11:41 Uhr |
es gibt dazu keine Gesetze !
Solange nix passiert ist alles erlaubt. Erst wenn etwas passiert wird geprüft ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Hatte eine Bekannte die lies nachts Säugling und Vierjährge alleine um ihren Feund abzuholen oder ihm das Auto nachts zu bringen.
War jeweils 1 - 1,5 Stunden unterwegs.
Jugendamt und Polizei könnten nichts machen, Kinder schliefen ja und eine akute ! Gefahr muss eintreten bevor sie was machen können.
- Arbeiten und Betreuung der Kinder - Sif 16.01.16, 19:14
- Re: Arbeiten und Betreuung der Kinder - mf4 16.01.16, 20:47
- Re: Arbeiten und Betreuung der Kinder - Princess01 16.01.16, 23:08
- Re: Arbeiten und Betreuung der Kinder - mf4 16.01.16, 23:31
- Re: Arbeiten und Betreuung der Kinder - Sternenschnuppe 17.01.16, 0:07
- Re: Arbeiten und Betreuung der Kinder - ohno 17.01.16, 8:48
- es gibt dazu keine Gesetze ! - Sternenschnuppe 17.01.16, 11:41
- Nein, aber Richtlinien. - ohno 17.01.16, 13:02
- Richtlinien haben keine Konsequenzen. Hast Du einen Link ? - Sternenschnuppe 17.01.16, 19:51
- Nein, aber Richtlinien. - ohno 17.01.16, 13:02
- es gibt dazu keine Gesetze ! - Sternenschnuppe 17.01.16, 11:41
Frisch alleinerziehend :-(
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