Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sternenschnuppe am 17.01.2016, 11:41 Uhr

es gibt dazu keine Gesetze !

Solange nix passiert ist alles erlaubt. Erst wenn etwas passiert wird geprüft ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Hatte eine Bekannte die lies nachts Säugling und Vierjährge alleine um ihren Feund abzuholen oder ihm das Auto nachts zu bringen.
War jeweils 1 - 1,5 Stunden unterwegs.
Jugendamt und Polizei könnten nichts machen, Kinder schliefen ja und eine akute ! Gefahr muss eintreten bevor sie was machen können.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.