Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 07.10.2009, 10:57 Uhr

Eine Arge kann nicht einfach geschlossen werden...

... und "zum Arbeitsamt zurück" gehen. Aufgrund wessen Anweisung, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage? Und überhaupt: Welches Gesetz soll da umgesetzt werden? Das SGB II? Dann wäre es immer noch eine Arge, ein räumlicher Umzug ändert daran gar nichts.

Allerdings hat die Bundesregierung ein juristisches Problem. Das Bundesverfassungsgericht hat das Kunstkonstrukt Arge von der Organisationsform her als nicht verfassungskonform eingestuft. Die Argen müssen also organisatorisch (nicht fachlich!!) auf eine neue Grundlage gestellt werden, und zwar bis 31.12.2010. Geschieht das nicht, wären sämtliche Bescheide ab 01.01.2011 rechtswirdig und somit ungültig. Die Bombe tickt, und derzeit hört man nichts zu ihrer Entschärfung.

Ralph/snoopy

 
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